54. Jahrgang Freitag, 14. Dezember 2018 Nummer 50 6 Rückblick Seniorenweihnachtsfeier Letzten Donnerstag fand wieder einmal die Seniorenweihnachtsfeier statt. Bürgermeister Kopp ließ in seiner Begrüßung das Jahr 2018 Revue passieren und ging auf wichtige Ereignisse der Gemeinde ein. Mitgewirkt hat auch die Pfarrerin, Frau Knöppler. Zwischen den einzelnen Beiträgen wurden immer wieder gemeinsam schöne Weihnachtslieder gesungen. Musikalisch begleitet von Dagmar Scheifele. Nach dem Kaffeetrinken sorgten die Landfrauen für Unterhaltung. Auch der Nikolaus besuchte die Senioren. Es war rundum ein gelungener Nachmittag und eine schöne Einstimmung auf Weihnachten. Nicht möglich wäre dies ohne das Betreuungsteam der Kirchengemeinde und das Engagement der Nellinger Landfrauen. Auch dieses Jahr war die Festhalle wieder wunderschön vom Betreuungsteam dekoriert worden. Jedes Jahr lassen sich die Frauen und Männer etwas ganz Besonderes einfallen und basteln und werkeln schon Wochen vor der Veranstaltung. Kuchen backen gemeinsam die Damen vom Team und die Landfrauen. Zahlreiche Konfirmanden waren ebenfalls als Helfer bei der Weihnachtsfeier eingesetzt. Pfarrerin Heidi Knöppler und Bürgermeister Franko Kopp bedankten sich bei allen Akteuren und überreichte ihnen kleine Geschenke. Die Kosten des Nachmittags übernimmt die Gemeinde Nellingen. Die Besucher konnten aber spenden.
2 Nellinger Mitteilungsblatt 14. Dezember 2018, Nummer 50 Hinweis des Verlags Sehr verehrte Leserinnen und Leser, das Mitteilungsblatt bzw. Amtsblatt ist eine unverzichtbare Einrichtung in Gemeinden und Städten und ein wichtiges Sprachrohr Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Mit diesem Medium erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Geschehen in Ihrem Ort. Die Preise/Konditionen werden wir auch in 2019 für unsere Abonnenten moderat halten. Ab dem 1.1.2019 werden die Abogebühren für das Amtsblatt eingezogen. Der Kostenbeitrag beläuft sich pro Halbjahr auf 18,30 Euro. Der Einzelpreis pro Exemplar beläuft sich auf ca. 73 Cent inkl. Trägerlohn, staatliche Abgaben und Mehrwertsteuer. Grund für die leichte Anhebung der Kosten: In 2019 werden sich die Vergütungen für unsere Austräger wieder um 4 % erhöhen. Das Amts- bzw. Mitteilungsblatt immer aktuell und kostengünstig mit Informationen für Ihren Ort! Wie gewohnt werden die Beträge jeweils abgebucht bzw. bei Rechnungsempfängern die Rechnung zugestellt. Bitte stellen Sie sicher, dass bei Abbuchungen bzw. Daueraufträgen der Betrag bei Ihrer Bank geändert werden muss. Ebenso dürfen wir Sie bitten, dass keine Rücklastschriften des Einzugsbetrags erfolgen; damit würden unnötige Kosten für Sie anfallen, was wir jedoch vermeiden möchten. Um Ihnen Kosten und Aufwand zu sparen, nützen Sie bitte das Abbuchungsverfahren. Der Einzug im Lastschriftverfahren ist jederzeit widerruflich. Für Ihr Verständnis möchten wir uns bedanken. Fink GmbH Druck und Verlag Nellinger Mitteilungsblatt - Erscheinungstermine Weihnachten / Jahreswechsel Das letzte Mitteilungsblatt in diesem Jahr erscheint in der Kalenderwoche 51 (21.12.) mit vorgezogenem Redaktionsschluss (14.12.2018, 8.00 Uhr). Das erste Mitteilungsblatt im neuen Jahr erscheint dann in der Kalenderwoche 2 (11.01.2019). BÜRGERMEISTERAMT NELLINGEN Winterdienst Wir weisen auf Folgendes hin: Die Straßenanlieger sind verpflichtet, die Gehwege, bzw. entsprechende Flächen, bei Schneefall zu räumen, sowie bei Schnee- und Eisglätte zu streuen. Ist nur auf einer Straßenseite ein Gehweg vorhanden, obliegt auch den Anliegern der gegenüberliegenden Straßenseite diese Verpflichtung. Falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, muss eine Fläche der öffentlichen Straße in einer Breite von mind. 1 Meter geräumt, bzw. gestreut werden. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbargrundstück nicht zugeführt werden. Wird die Räum- und Streupflicht schuldhaft nicht beachtet, haftet der Pflichtige unter Umständen für die Folgen von daraus resultierenden Unfällen. Die Streupflichtsatzung der Gemeinde Nellingen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Nellingen: www.nellingen.de Gemeindeverwaltung Nellingen Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2019 ist der 01.01.2019. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2018 versandt. Sollten Sie bis zum 01.01.2019 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2019 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2019 einen Meldebogen. Meldepflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet), Hühner, Truthühner/Puten. Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a. Gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Werden bis zu 49 Hühner und/oder Truthühner und keine anderen meldepflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine-, Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2019 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen verschickt wird bzw. auf unserer Homepage unter www.tskbw.de. Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Nachmeldepflicht siehe Beitragssatzung der TSK. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 710, E-Mail: beitrag@ tsk-bw.de, Internet: www.tsk-bw.de Herausgeber: Bürgermeisteramt, 89191 Nellingen, Schulplatz 17 info@nellingen.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Kopp oder sein Vertreter im Amt Verantwortlich für den Anzeigenteil: Fink GmbH, Druck und Verlag, Postfach 7140, 72784 Pfullingen (Sandwiesenstr. 17) Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 0 7121/97 93-993
14. Dezember 2018, Nummer 50 Nellinger Mitteilungsblatt 3 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE ZIEGER- LAUCH " in Nellingen Der Gemeinderat der Gemeinde Nellingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2018 beschlossen, den Bebauungsplan FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE ZIEGERLAUCH " in Nellingen nach 2 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit 2 BauGB aufzustellen. Für den Planbereich ist der Lageplan des Ingenieurbüros WAS- SERMÜLLER ULM GmbH vom 10.12.2018 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: Gemeindeverwaltung Rathaus Telefon 0 73 37/96 30-0, Telefax 96 30-90 www.nellingen.de Sprechstunden Nellingen Montag Freitag Montag Mittwoch Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunden Oppingen - Gemeinschaftshaus Donnerstag 16.30 bis 17.30 Uhr oder nach tel. Voranmeldung bei Ortsvorsteherin Brigitte Hof, Tel. 92 33 150 Bürgermeister Franko Kopp Sprechstunden Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr Außerdem steht Ihnen Bürgermeister Kopp während der üblichen Öff nungszeiten nach tel. Anmeldung für ein Gespräch zur Verfügung. Kranke und gehbehinderte Bürger können mit den jeweiligen Sachbearbeitern Termine für Hausbesuche vereinbaren. Bitte rufen Sie vorher an. E-Mail: info@nellingen.de Das Plangebiet befindet sich östlich von Nellingen im Gewann Ziegerlauch und grenzt nördlich an den Feldweg Flurstück Nr. 4350 bzw. die L 1232, die Oppinger Straße an. Im Westen (Flst. 4327), Norden (Flst. 4336) und Osten (Flst. 4330) wird es jeweils durch einen landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg begrenzt. Ziel und Zweck der Planung: Die Errichtung, der Betrieb und die Vergütung von Photovoltaikanlagen werden durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Dieses stellt damit die Grundlage für die Auswahl möglicher Standorte dar. Im Jahre 2010 wurden mehrere Anträge auf Ausweisung von Photovoltaik-Anlagen in der freien Landschaft innerhalb des Gemeindeverwaltungsverbandes vorgelegt. Der Gemeindeverwaltungsverband, als Träger der Flächennutzungsplanung, hat daraufhin entschlossen, eine Standortuntersuchung durchzuführen. Für die Gemeinde Nellingen waren vier Freiflächen vorgesehen. Der Flächenbereich im Gewann Ziegerlauch, Nellingen, wurde in der Standortsuntersuchung für Freiland-Solaranlagen hierbei als geeignet bewertet. Nachdem keine verbindlichen als auch fachlichen Restriktionen auf dieser Fläche vorlagen, wurden diese in der Flächennutzungsfortschreibung als Sondergebiet für Photovoltaik bereits 2012 fortgeschrieben. Das Thema Klima- und Ressourcenschutz fällt damit zunehmend auch in den Aufgabenbereich der Raumordnung bzw. der Landesentwicklungs- und Regionalpläne. Dem Rechnung tragend hat der GVV Laichinger Alb im aktuellen Flächennutzungsplan bereits eine Sonderfläche für die Photovoltaik-Nutzung auf dem Flurstück 4337 vorgesehen. Durch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich der zum Betrieb notwendigen Nebenanlagen und technischen Einrichtungen auf der Gemarkung Nellingen können durch den Ausbau regenerativer Energien und dezentraler Technologien Energiesparpotenziale geschöpft werden. Zudem kann der Anteil des überregionalen Transportes von Elektrizität verringert und die regionale und lokale Energiebereitstellung stabilisiert werden. Telefonnummern Grundschule 3 80 Kindergarten 63 36 Bauhof Bauhofleiter Herr Wittlinger (Hausmeister Sporth.) 01 73/9 08 73 81 Bauhofmitarbeiter Herr Schrag (Hausmeister Festh.) 01 73/9 08 73 82 Bauhofmitarbeiter Herr Allgöwer 01 73/8 81 90 77 Notruftafel Notruf (Unfall, Überfall) 1 10 Feuerwehr 1 12 Polizei Amstetten 0 73 31/7157-0 Polizei Ulm 07 31/18 80 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Giftnotruf Freiburg 07 61/1 92 40 Albwerk Energieversorgung Geislingen/St. 0 73 31/2 09-7 77 Gas-Störungsstelle 08 00/0 82 45 05 Störungsdienst Wasser 0 73 45/96 38 21 20 (Langenau Landeswasserversorgung) Außerdem dürfen wir gerne auch auf unsere örtlichen Ärzte (innerhalb der normalen Sprechstunden) verweisen: Dr./FU Brüssel Erwin Beckers (Facharzt für Allgemeinmedizin) Dr. med. Beate Buck-Beckers (Fachärztin für Allgemeinmedizin) Private Gemeinschaftspraxis 07337/497 Dr. med. Joachim Kozak (erreichbar mittwochs von 14.30-19.00 Uhr 07337/9249-56 oder unter Durchwahl -58 oder -62 Dr. med. dent. Elisabeth Eckert, Zahnärztin 07337/923030
4 Nellinger Mitteilungsblatt 14. Dezember 2018, Nummer 50 Da mit der vorliegenden Planung ein regionaler Beitrag zu den Klimaschutzzielen geleistet werden kann, begrüßt die Gemeinde den Wunsch des Investors. Die Photovoltaik-Freiflächenanlage soll mit kristallinen Photovoltaikmodulen realisiert werden und mit einer Leistung von ca. 7,5 MW einen Jahresertrag von ca. 7.650 MWh Strom erzeugen. Die Anlage wird aus reihig angeordneten, aufgeständerten, nicht beweglichen Solarmodulen sowie den erforderlichen Nebenanlagen, technischen Einrichtungen und Erschließungswegen bestehen. Ein Zaun wird den Anlagenbereich sichern. Die Module werden auf Metallgestellen in einem fest definierten Winkel zur Sonne angeordnet und aufgeständert (ca. 23 nach Süden). Die Höhe der Module beträgt maximal ca. 4,5 m. Die Gestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Zur Realisierung der Photovoltaik-Freiflächen-Anlage östlich von Nellingen soll das Plangebiet vorhabensbezogen und bedarfsorientiert baurechtlich überplant werden. Gemäß 11 Abs. 2 BauN- VO wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ausgewiesen. Das Plangebiet bzw. das Flurstück 4337 umfasst eine Größe von ca. 8,35 ha. Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hiermit nach 2 Abs. 1 des BauGB öffentlich bekannt gemacht. Bürgermeisteramt Nellingen, den 14.12.2018 Franko Kopp, Bürgermeister Gemeinde Nellingen (Alb-Donau-Kreis) Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung und 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes und 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Nellingen in seiner Sitzung vom 10.12.2018 folgende Satzung beschlossen: 1 Steuererhebung Die Gemeinde Nellingen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes. Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde. 2 Steuerhebesätze Die Hebesätze werden festgesetzt 1. Für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 320 v. H. 2. Für die Gewerbesteuer auf 360 v. H. der Steuermessbeträge. 3 Geltungsdauer Die in 2 festgelegten Hebesätze gelten für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021. Die Differenz zu den bisherigen Hebesätzen wird ausschließlich zur Finanzierung der anteiligen Aufwendungen der Gemeinde Nellingen im Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme Errichtung Bahnhof Merklingen (Schwäbische Alb) verwendet. Der Finanzierungsbeitrag hierfür beträgt 90.000 im Haushaltsjahr. Die Hebesätze werden jährlich zum 31.12. neu berechnet und werden entsprechend dem Abrechnungsergebnis angepasst. 4 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes werden fällig a) Am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 nicht übersteigt, b) Am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30,00 nicht übersteigt. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 11.10.2016 zum 31.12.2018 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausgefertigt: Nellingen, den 14.12.2018 Franko Kopp Bürgermeister Termine - Müllabfuhr Montag, 17.12.2018 Montag, 31.12.2018 Leerung Blaue Tonne: Freitag, 14.12.2018, 11.01.2019 Leerung Bereitstellungstonne: Samstag, 05.01.2019 Die Mülltonnen (Hausmüllabfuhr, Bereitstellungstonne, Blaue Tonne) müssen am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr am Straßenrand bereitstehen. Bitte beachten! Öffnungszeiten der Wertstoffcontainer beim Feuerwehrgerätehaus Montag bis Donnerstag von 08.00 16.00 Uhr Freitag und Samstag von 08.00 12.00 Uhr Sollten Sie Fragen zum Thema Müll haben, wenden Sie sich bitte an die Fa. Gebr. Braig GmbH & Co. KG, Entsorgungs fachbetrieb, Peter- und Paul-Weg 46, 89584 Ehingen-Berkach, Tel. 0 73 91/77 03-15, Fax. 0 73 91/77 03-99, www.braig-ehingen.de, blaue.tonne@braig-ehingen.de
14. Dezember 2018, Nummer 50 Nellinger Mitteilungsblatt 5 Wir gratulieren: Herrn Oskar Walter Dreher, Sonnenbergstraße 13, am 18.12. zum 70. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! Wir gratulieren: Zur diamantenen Hochzeit am 18. Dezember: Eheleute Annemarie und Adolf Hans Haug, Leonhard-Huter-Straße 10, Nellingen. Herzlichen Glückwunsch! Gefunden wurde Ein Schlüsselbund (keine Autoschlüssel) sowie ein Handy, Fäulenweg Richtung Kolbhalde. Die Fundsachen können auf dem Rathaus, Zimmer 17, abgeholt werden. Immer montags von 15.00 bis 18.00 Uhr sind wir für euch da. Schaut doch mal vorbei. Bei uns findet Ihr tolle Bücher für alle Altersklassen, spannende CD s und Filme, Zeitschriften u.v. m. Unter der Telefonnummer 9630-60 ist die Verlängerung der Ausleihzeit möglich. Am kommenden Montag, den 17.12.2018, hat die Bücherei letztmalig dieses Jahr geöffnet. Euer Büchereiteam Verabschiedung von Frau Weidl als Büchereileiterin Zum Ende des Jahres wird Frau Weidl ihren Dienst als Büchereileiterin aufgeben. 12 Jahre lang hat sie sich motiviert für unsere Bücherei eingesetzt, immer wieder neue Ideen eingebracht und sich gemeinsam mit Sabine Fink um einen reibungslosen Ablauf gekümmert. Wir sind ihr sehr dankbar für diesen Dienst und daher wollen wir sie gerne würdig verabschieden. Dazu laden wir Sie gerne ein, am 17.12.18, dem letzten Büchereitag in diesem Jahr, um 17 Uhr ins Rathaus zu kommen. Musikalisch wird die Verabschiedung vom Kinderchor umrahmt. Pfarrerin Sandra Baier Bürgermeister Franko Kopp Ärztlicher Bereitschaftsdienst Laichingen und Umgebung Vertretung des Hausarztes: Notfallpraxis Ulm am Bundeswehrkrankenhaus Ulm Oberer Eselsberg 40, 89081 Ulm Zentrale Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117 Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche: Zentrale Notfallpraxis an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendliche Eythstraße 24, 89075 Ulm; - ohne Voranmeldung Zahnärztlicher Notdienst im Alb-Donau-Kreis zu erfragen unter der Telefon-Nr. 0180/5 9116 01 Feuerwehr/Rettungsdienst: 112 ohne Vorwahl Tel.-Nr. für Krankentransport: 0731 192 22 Ambulanter Pflegeservice GmbH ADK, Standort Laichingen Der Pflegedienst ist unter Telefon-Nr. 0 73 33/8 02-168 rund um die Uhr erreichbar. Tierärztlicher Dienst: Dr. Pfetsch, Merklingen, Telefon 07337/921570 Zuständig im Dezember Sonnen-Apotheke, Lonsee, Hauptstraße 40, Telefon 07336/327, Fax 07336/5142, sonnen@apotheke-lonsee.de Die Zustellung des Rezeptes ist kostenlos. Apotheken-Notdienstfinder (kostenfrei aus dem Festnetz) unter der Rufnummer 0800 0022 833 von 8.30 Uhr bis zum Folgetag um 8.30 Uhr: Samstag, 15.12.2018: Cosmas-Apotheke Kuchen, Blaupark-Apotheke, Blaustein Sonntag, 16.12.2018: Bahnhof-Apotheke Geislingen, Stadt-Apotheke Laichingen Weitere Notdienstapotheken: www.lakbw.notdienst-portal.de Hast Du schon eine Ausbildungsstelle oder suchst Du noch? Gerd Altmann/Shapes: AllSilhouettes.com/pixelio.de Hier findest Du Angebote in Deiner Nähe: www.nellingen.de - Wirtschaft und Gewerbe - Ausbildungsbörse Auszug aus dem Ferienplan der Schulen im Bereich Laichinger Alb Weihnachtsferien: 22.12.2018-06.01.2019
6 Nellinger Mitteilungsblatt 14. Dezember 2018, Nummer 50 ENDE AMTLICHER TEIL. Für die folgenden Beiträge sind Kirchen, Organisationen, Vereine usw. inhaltlich selbst verantwortlich. Dies betrifft auch die Veröffentlichung von Fotos und Texten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Hinweise 60 Jahre Brot für die Welt Hilfe, die 100% ankommt Bitte beachten Sie den Flyer Hunger nach Gerechtigkeit für die Aktion Brot für die Welt und den Überweisungsträger (IBAN: DE17 6309 1300 01311 33004), im Mitteilungsblatt. Ihre Spende können Sie auch gerne beim Pfarramt oder in der Kirche im Umschlag abgeben. Spendenbescheinigungen erhalten Sie ab 200 automatisch, sonst auf Wunsch. Weihnachtsmarkt Vielen Dank an alle Besucherinnen und Besucher des Weihnachtsmarktes. Vielen Dank an die Konfirmanden für die tatkräftige Mitwirkung sowie allen Helferinnen und Helfern. Der Erlös wird für die Außenanlage der Andreaskirche verwendet. Nellingen und Oppingen Evangelisches Pfarramt: Telefon: 07337/472, Fax: 922096 Sekretariat: Pfarramt.Nellingen-Oppingen@elkw.de Pfarrerin Sandra Baier: Sandra.Baier@elkw.de Pfarrerin Heidi Knöppler: Heidi.Knoeppler@elkw.de Tel. Nr. 0157/ 57465395 www.nellingen-oppingen-evangelisch.de Bürozeiten Dienstag und Donnerstag von 09:30 11:30 Uhr Wochenspruch: Bereitet dem Herrn den Weg; denn siehe, der Herr kommt gewaltig. (Jesaja 40,3.10) Veranstaltungen, Gruppen und Kreise Donnerstag, 13. Dezember 2018 15:00 16:00 Uhr Konfi3 im Gemeindehaus 20:00 Uhr Öffentliche Kirchengemeinderatssitzung Nellingen und Oppingen im Gemeindehaus Nellingen Freitag, 14. Dezember 2018 16:00-17:00 Uhr Kleine Jungschar für Mädchen und Buben von Klasse 1 3 17:15 Uhr Jungschar für Mädchen und Buben ab der 4. Klasse Montag, 17. Dezember 2018 14:30 Uhr Seniorengymnastik mit Frau Kaemper im Gemeindehaus 15:00 18:00 Uhr Bücherei im Bürgerhaus Kinderchor: 16.30 Uhr Treffpunkt im Rathaus, Dauer ca. bis 18 Uhr. 20:15 Uhr Lichtstube im Gemeindehaus Dienstag, 18. Dezember 2018 09:30-11:00 Uhr Kleine Rettichle für Babys und Kleinkinder mit Mama, Papa oder Großeltern. Kontakt: Kerstin Siebrand, Tel.: 5066075 Mittwoch, 19. Dezember 2018 14:30 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe I 16:00 Uhr Konfirmandenunterricht Gruppe II 20:00 Uhr Kinderkirche-Vorbereitung Freitag, 21. Dezember 2018 16:00-17:00 Uhr Kleine Jungschar für Mädchen und Buben von Klasse 1 3 17:15 Uhr Jungschar für Mädchen und Buben ab der 4. Klasse 19:00 Uhr Teenkreis für Mädchen und Jungs ab 13 Jahren Gottesdienste Sonntag, 16. Dezember 2018 3. Advent 10:00 Uhr Gottesdienst in der Festhalle anlässlich des Adventszaubers des Harmonikaclubs Die Gemeindeglieder von Oppingen sind herzlich eingeladen. Das Opfer ist für die Außenanlage der Andreaskirche bestimmt. Orangenaktion Wir bedanken uns bei allen, die die Orangenaktion mit ihrem Einkauf und ihrer Spende unterstützt haben. Auch vielen Dank den Kindern von der Jungschar, die von Haus zu Haus zogen und die Orangen verkauften. So wechselten ca. 490 Orangen ihren Besitzer. Dank Ihrer großzügigen Unterstützung können 397,80 Euro an die Straßenkinder in Argentinien weitergeleitet werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Verabschiedung von Frau Weidl als Büchereileiterin Zum Ende des Jahres wird Frau Weidl ihren Dienst als Büchereileiterin aufgeben. 12 Jahre lang hat sie sich motiviert für unsere Bücherei eingesetzt, immer wieder neue Ideen eingebracht und sich gemeinsam mit Sabine Fink um einen reibungslosen Ablauf gekümmert. Wir sind ihr sehr dankbar für diesen Dienst und daher wollen wir sie gerne würdig verabschieden. Dazu laden wir Sie gerne ein, am 17.12.18, dem letzten Büchereitag in diesem Jahr, um 17 Uhr ins Rathaus zu kommen. Musikalisch wird die Verabschiedung vom Kinderchor umrahmt. Pfarrerin Sandra Baier Bürgermeister Franko Kopp Maria Königin Laichingen Pfarramt Gartenstraße 18, 89150 Laichingen; Telefon: 07333/6800, Fax: 07333/947075, E-Mail: mariakoenigin.laichingen@drs.de Homepage: www.maria-regina.net Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstagnachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr Pfarramtssekretärin Ingeborg Slavik Das Pfarrbüro ist vom 20. Dezember 2018 bis einschließlich 4. Januar 2019 geschlossen Pfarrer Karl Enderle: Kirchenplatz 3, 72589 Westerheim, Telefon 07333/5412, karl.enderle@drs.de
14. Dezember 2018, Nummer 50 Nellinger Mitteilungsblatt 7 Kirchenpflege: Susanne Geißinger-Haßler, Tel.: 07337/921057; E-Mail: susanne.geissinger-hassler@drs.de - Sprechzeit nach Vereinbarung Freitag, 14. Dezember 14.00 bis ca. 17.00 Uhr Auftakttreffen der Sternsinger im Gemeindesaal 17.00 Uhr Zeit für Gott (Rosenkranz) Sonntag, 16. Dezember/3. Advent 07.00 Uhr Rorate-Gottesdienst anschl. Frühstück Montag, 17. Dezember 19.00 bis 20.00 Uhr Beichtgelegenheit Dienstag, 18. Dezember 11.00 Uhr Stille Anbetung 18.30 Uhr Eucharistiefeier mit Kommunionkindern (Friedenslicht) Donnerstag, 20. Dezember 19.30 Uhr Kirchenchorprobe Sonntagsgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Samstag, 15. Dezember 18.30 Uhr Eucharistiefeier Westerheim Sonntag, 16. Dezember 07.00 Uhr Rorate-Gottesdienst Laichingen 09.00 Uhr Eucharistiefeier Berghülen 09.00 Uhr Eucharistiefeier Westerheim 10.30 Uhr Eucharistiefeier Ennabeuren Rorate-Gottesdienst am 16. Dezember 2018 Am Sonntag, 16. Dezember feiert die Kirchengemeinde Maria Königin um 7.00 Uhr einen Rorate-Gottesdienst. Adventliche Stunde nach Westerheim In diesem Jahr gestaltet die Chorgemeinschaft Westerheim die Adventliche Stunde der katholischen Kirchengemeinde in der Christkönigskirche. Am Sonntag, 16. Dezember 2018 wollen die großen und kleinen Sängerinnen und Sänger die Besucher einladen, sich auf das bevorstehende Weihnachtsfest einzustimmen.18.30 Uhr in der Christkönigskirche Westerheim. Der Eintritt ist frei, es werden Spenden gesammelt für Pater Benno. KreisLandFrauenverband Blaubeuren Seminare: Innovativ, kreativ unternehmerisch. Optimal arbeiten im Bauernhofbüro Weiterbildung für Bäuerinnen. 6 Schulungstage, mit verschiedenen Themen, Beginn am Mittwoch, 23.01.2019, weitere Termine immer mittwochs 06.02.2019, 20.02.2019, 13.03.2019 und 27.03.2019 Anmeldung und weitere Information bei Brigitte Huober, Tel. 07333 5129 bis 31.12.2018. Vortrag am 24.01.2018 um 14.00 Uhr im Johannes-Montini Haus Blaubeuren. Kaiserin Elisabeth von Österreich ein Mädchentraum? Die Geschichte der Kaiserin Sissi. Referentin Romy Wurm, Bürgermeisterin Rechtenstein Anmeldung bei Ihren Ortsvorsitzenden bis 18.01.2019. PC-Kurs Excel für Anfänger am Montag, 21. und 28.01.2019, von 19.00-22.00 Uhr, in der Schule in Nellingen. Referentin Stefanie Kaißer, IT Fachfrau. Anmeldung bei Stefanie Kaißer, Tel. 07336/777 92 12. Rückblick Jahresfeier Am Samstag, 08. Dezember 2018 wurde um 19.30 Uhr unsere Jahresfeier im Bürgersaal mit zwei Weihnachtsliedern eröffnet. Nach der anschließenden Begrüßung der Anwesenden und einer Ansprache durch unseren 1. Vorstand Georg Knehr, bei der er sich für die langjährige Treue und Mitarbeit der Sänger und die Mithilfe der Sängerfrauen bedankte, konnten wir uns am Abendbüfett stärken. Nach dem Essen sangen wir noch zwei Lieder. Übung am 14. Dezember Zu unserer Jahresabschlussübung treffen wir uns am 14. Dezember um 19:00 Uhr am Gerätehaus. Abt.-Kdt. S. Höffler Adventsfeier Unsere Adventsfeier findet am Dienstag, 18.12.2018 um 14.00 Uhr im Gemeindehaus statt. Dazu herzliche Einladung! Liebe Landfrauen, ein großes Dankeschön an das Vorstandsteam für die Planung und Durchführung unserer Veranstaltung am vergangenen Freitag. Ebenso allen zahlreichen Helferinnen, die zum guten Gelingen beigetragen haben. Ein herzliches Dankeschön an Hausmeister Herrn Schrag, für seine Unterstützung. Heidi Schmauz Danach wurden unsere Sänger Wilhelm Allgöwer für 60 Jahre und Georg Fink für 30 Jahre geehrt. Ein herzliches Dankeschön für diese langjährige Treue. Nun kam der gemütliche Teil unserer Feier, bei dem wir musikalisch von Rudi Rauschenberger und seinem Kollegen unterhalten wurden. Es wurde ein schöner und unterhaltsamer Abend, bei dem noch viele Weihnachtslieder gesungen wurden. Vielen Dank für die fleißigen Hände, die zum Gelingen dieser Feier beigetragen haben. Ein großes Dankeschön auch an die Sängerfrauen für die schöne handwerkliche Tischdekoration. Nächste Singstunde Freitag, 14. Dezember 2018 um 20.00 Uhr findet unsere vorletzte Singstunde in diesem Jahr statt.
8 Nellinger Mitteilungsblatt 14. Dezember 2018, Nummer 50 Vorankündigung Weihnachtsreiten, 23.12.2018 Der Reit- und Fahrverein Nellingen lädt Sie am 23. Dezember 2018 ab 14:00 Uhr herzlich zum traditionellen Weihnachtsreiten ein. Ein Besuch lohnt sich, es gibt Kaffee, Kuchen und kleine Leckereien. Wir freuen uns auf Sie! Schützenhaus geschlossen Am 3. Advent, Sonntag, den 16. Dezember, bleibt das Schützenhaus geschlossen. Christbaumfest am vergangenen Sonntag Trotz des schlechten Wetters war unser Christbaumfest gut besucht. Wir durften unsere Bäume unter fachkundiger Anleitung aussuchen und fällen. Die Wanderung ließen wir wegen des kalten Dauerregens ausfallen und fuhren gleich zurück zur Albvereinshütte um uns bei Glühwein, Punsch und Gebäck aufzuwärmen. Wir haben uns sehr gefreut, dass so viele gekommen sind. Schön war s. Fam. Schlaiß und Vollmer Jungen U18 Mit einer tollen Mannschaftsleistung haben die Jungen U18 I den SC Berg II klar mit 6:1 geschlagen. Als Aufsteiger gestartet, beendet die SGN nun die Vorrunde als Vorletzter in der Bezirksklasse, allerdings mit reichlich Abstand auf den Letzten. Durch diesen wichtigen Sieg hält die Mannschaft Anschluss ans Mittelfeld. Die Punkte erzielten Leon Bonner, Marcel Maier, Julian Scheible und Dominik Allgöwer. Einen weiteren Sieg erzielten die Jungen U18 I im Pokal gegen den SSV Ulm IV. Deutlich gewannen sie mit 4:2 und sicherten sich somit das Weiterkommen in diesem K. O.-Wettbewerb. Jungen U18 II Sollten die Jungen U18 II ihr Nachholspiel gegen den TSV Laichingen noch gewinnen, hätten sie die Chance auf die Herbstmeisterschaft. Nach dem starken Spiel gegen den TSV Seissen II, welches Christian Geiger, Mike Borst, Max Stäb und Markus Wörtz ohne Satzverlust mit 6:0 gewonnen haben, bleibt zu erkennen dass es kein Zufall ist, dass die Mannschaft punktgleich mit dem Ersten die Tabelle anführt. Herren Am letzten Spieltag der Vorrunde mussten wir uns auswärts in Beimerstetten 9:6 geschlagen geben. In einem sehr knappen Spiel konnten wir anfangs mit 3:2 in Führung gehen, doch die Gastgeber konterten direkt danach, sodass man zwischenzeitlich mit 3:5 hinten lag. Mit drei gewonnenen Einzeln in Folge konnten wir wieder eine knappe 6:5 Führung erzielen, jedoch fehlte im Schlussspurt dann leider das nötige Quäntchen Glück, das noch in der vergangenen Woche den positiven Ausgang beschert hatte und keines der verbliebenen Spiele konnten wir noch für uns entscheiden. Zwar war dies ein unnötiger Punktverlust, jedoch kann man trotzdem auf eine hervorragende Vorrunde stolz sein. Mit 14:4 Punkten liegen wir deutlich über dem Soll und bei einer ebenso starken Rückrunde ist dann vielleicht sogar ein Platz ganz oben möglich. Herren II Chancenlos war die SGN II beim letzten Punktspiel der Vorrunde in Merklingen. Lediglich das Doppel Ritz/Leis konnte einen Ehrenpunkt erzielen. Somit mussten wir uns dem TV Merklingen mit 1:9 geschlagen geben. Hobby-Tischtennisturnier am 12. Januar 2019 um 16.00 Uhr in der Nellinger Sporthalle, Hallenöffnung um 15.00 Uhr Startberechtigt sind alle Spieler und Spielerinnen ab 16 Jahren welche die letzten 3 Jahre nicht als Vereinsspieler aktiv waren. Die Sieger erhalten attraktive Preise. Für Speis und Trank ist bestens gesorgt. Startgebühr 5. Teilnehmerzahl begrenzt. Falls keine eigenen Schläger vorhanden sind, können Schläger auch gestellt werden. Besucht uns an unseren Trainingsabenden Montag und Freitag, jeweils um 20.00 Uhr zum Trainieren! Wir freuen uns auf euch! Weitere Infos auch auf www.sgnellingen.de. Anmeldungen bitte an Jochen Ertle unter 07337-9233178 / jochenertle@gmx.de Trainingszeiten Jugend Montag & Freitag: 18:30-20:00 Uhr Aktive Montag & Freitag: 20:00-22:00 Uhr Einladung zur Adventsfeier Liebe VdK-Mitglieder Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wie jedes Jahr feiern wir Advent in unserer Gemeinschaft. Freuen wir uns auf ein paar frohe, besinnliche Stunden, die wir miteinander verbringen können. Zu unserer Adventsfeier am 16. Dezember 2018 um 14 Uhr im Schützenhaus in Nellingen laden wir euch ganz herzlich ein. Die Vorstandschaft -
14. Dezember 2018, Nummer 50 Nellinger Mitteilungsblatt 9 - Untere Flurbereinigungsbehörde - Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Merklingen (L 1230/DB/A 8) Vorzeitige Ausführungsanordnung vom 07.12.2018 1. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis - Untere Flurbereinigungsbehörde - ordnet hiermit die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplans - einschließlich der Nachträge 1 bis 3 - für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Merklingen (L 1230/DB/A 8) an. 1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den 15.01.2019 festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan - einschließlich der Nachträge - vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. Wird dieser vorzeitig ausgeführte Flurbereinigungsplan später unanfechtbar geändert, so wird diese Änderung in rechtlicher Hinsicht auf den oben festgesetzten Zeitpunkt zurückwirken. 1.2 Die rechtlichen Wirkungen der vorläufigen Besitzeinweisung vom 24.08.2009 enden mit Ablauf des 14.01.2019. Diese Anordnung kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www. lgl-bw.de/2502) eingesehen werden. 1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass dieser vorzeitigen Ausführungsanordnung beim Landratsamt Alb-Donau- Kreis, Sitz: Ulm eingelegt werden. (Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach: Hauptstraße 25, 89584 Ehingen oder bei jeder anderen Stelle des Landratsamts Alb-Donau-Kreis). Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Begründung Die Voraussetzungen nach 63 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor. Die Beteiligten sind am 10.12.2013 über den Flurbereinigungsplan und soweit erforderlich, am 13.07.2017 zum Plannachtrag 2 angehört worden. Zu den Plannachträgen 1 und 3 ist kein Anhörungstermin erforderlich gewesen. Die verbliebenen Widersprüche sind inzwischen dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg zur Entscheidung vorgelegt worden. Ihre Erledigung steht noch aus. Aus einem längeren Aufschub der Ausführung des Flurbereinigungsplans würden einem großen Teil der Beteiligten voraussichtlich erhebliche Nachteile erwachsen, da besonders - der gesamte rechtsgeschäftliche Grundstücksverkehr im Flurbereinigungsgebiet erheblich erschwert wäre - die Aufnahme von dinglich gesicherten Darlehen zu Bauzwecken bis zur Eintragung der neuen Grundstücke in das Grundbuch nicht oder nur erschwert möglich wäre - das Grundbuch nach 82 FlurbG im Interesse verschiedener Antragsteller nicht vorzeitig berichtigt werden könnte - bei dem starken Grundstücksverkehr fortgesetzt Zeit raubende Berichtigungen der Verfahrensunterlagen erforderlich würden. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Sitz: Ulm eingelegt werden. (Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung der Landkreise Alb-Donau-Kreis und Biberach: Hauptstraße 25, 89584 Ehingen oder jede andere Stelle des Landratsamts Alb-Donau-Kreis). Marc Bierkamp D. S. Neuer Lehrgang für den LOGL-geprüften Fachwart für Obst und Garten Anmeldungen ab sofort möglich Im ersten Halbjahr 2019 veranstaltet der Kreisverband der Obstund Gartenbauvereine in Kooperation mit dem Landratsamt Alb- Donau-Kreis, nach den erfolgreichen Kursen in den Vorjahren, wieder einen Lehrgang LOGL-Geprüfter Fachwart für Obst und Garten. Diese Fortbildung wird landesweit auf der Basis einer Initiative des Landesverbandes für Obstbau, Garten und Landschaft (LOGL), dem Dachverband der Obst- und Gartenbauvereine in Baden-Württemberg durchgeführt. Anmelden und informieren kann man sich im Landratsamt Alb- Donau-Kreis, beim Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege Karl-Heinz Glöggler, Fachdienst Forst, Naturschutz, Schillerstr. 30, 89077 Ulm, Tel. 0731 / 185 1295, E-Mail: karl-heinz. gloeggler@alb-donau-kreis.de. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Pflichten von Arbeitgebern gegenüber Behinderten Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Prüfung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Am schnellsten geht dies elektronisch. Darüber informiert die Bundesagentur für Arbeit. Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 9770 333 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Ulm beantwortet. vhs Laichingen - Blaubeuren - Schelklingen e.v. Im Internet findet sich das gesamte Programm unter www.vhs-lai. de. Telefonische Anmeldungen nimmt das vhs-team unter Tel. 07333/925200 entgegen von 8.00 bis 12.00 Uhr, montags bis donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr, jederzeit online unter www. vhs-lai.de. Traditioneller Preisbinokel des SC Heroldstatt am Donnerstag, den 27. Dezember 2018 Am Donnerstag, den 27. Dezember 2018, findet der traditionelle Preisbinokel des SC Heroldstatt statt. Beginn ist 19 Uhr im Sportzentrum Heroldstatt. Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro. Zu gewinnen gibt es attraktive Sachpreise. Eingeladen sind natürlich auch Nichtmitglieder des SC Heroldstatt. Selbsthilfebüro KORN Neue Selbsthilfegruppe für Menschen mit Adipositas Unter dem Motto: Gemeinsam sind wir stark trifft sich ab Do., den 10. Januar 2019 um 19.00 Uhr eine neue Selbsthilfegruppe für Menschen mit Adipositas (krankhaftem Übergewicht) im Gesundheitszentrum Blaubeuren in der Ulmer Straße 26 in 89143 Blaubeuren. Kontakt: Tel.: 0 74 44-92 90 75 oder adipositasblaubeuren@gmx. de sowie über das Selbsthilfebüro KORN, Tel.: 07 31-88 03 44 10
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