Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse am Newsletter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB). Die Themen dieser Ausgabe sind: 1. Projekt "Schuldenfrei. Zukunft frei!" geht in die 2. Runde 2. "Endlich unabhängig" - Medienpräsentation für Berufseinsteiger 3. Aktionswoche der Schuldnerberatung 2006 4. Gesetzeslücke für Möglichkeit der Übernahme von Miet- und Energierückständen geschlossen 5. Pfändungsschutz für Kindergeld bei Kontenpfändungen 6. Kommt das Recht auf ein Guthabenkonto? 1. Projekt "Schuldenfrei. Zukunft frei!" geht in die 2. Runde Nach dem überaus großen Erfolg der Ausstellung "Schuldenfrei. Zukunft frei!" im Stuttgarter Rathaus im April diesen Jahres, laufen bereits die Planungen für eine Fortsetzung des Projekts im Schuljahr 2006 / 2007. Interessierte Pädagogen und Lehrer können sich bis 30.10.2006 bei der ZSB anmelden. Ausführliche Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie in der beigefügten pdf-datei. Von August 2005 bis April 2006 hatten sich in einem Pilotprojekt Jugendliche im Alter von 12 bis 25 Jahren aus unterschiedlichsten Schulformen, Jugendeinrichtungen, Jugendwohnheimen usw. in selbst gewählten Projekten intensiv mit den Themen Konsum, Finanzen, Marken, Werbung kreativ auseinandergesetzt. Es entstanden hervorragende Videoclips, Songs, Gedichte, Geschichten und vieles mehr. Durch die intensive Einbindung der Jugendlichen kann von einer nachhaltigen präventiven Wirkung ausgegangen werden. Die 32 Projektbeiträge wurden in einer großen Ausstellung im Foyer des Stuttgarter Rathauses präsentiert. Die Dokumentation des Projekts steht als pdf-datei auf unserer Website zum Download bereit (http://www.zsbstuttgart.de/ausstellung.htm). Gedruckte Projekt-Dokumentationen sind zum Preis von 5,00 EUR, eine DVD mit den filmischen Beiträgen zum Preis von 10,00 EUR bei uns erhältlich. Bestellungen bitte an: Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart, Martin Tertelmann, Eberhardstr. 33, 70173 Stuttgart, Fax: 0711 / 216-7803 2. "Endlich unabhängig" - Medienpräsentation für Berufseinsteiger In der Zeit vom 24.10. - 08.12.2006 präsentiert die Mediothek der Stadtbücherei Stuttgart unter dem Titel "Endlich unabhängig - Vom Auskommen mit dem ersten Einkommen" eine Medienpräsentation für Berufseinsteiger durch. Für Berufsschulklassen finden begleitende Klassenprogramme in Zusammenarbeit mit der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart statt. Mediothek im Treffpunkt Rotebühlplatz, Rotebühlplatz 28, 70173 Stuttgart Information und Anmeldung unter Tel.: 0711 / 216-1722
3. Aktionswoche der Schuldnerberatung 2006 Auch in diesem Jahr führen Schuldnerberatungsstellen bundesweit eine gemeinsame Aktionswoche durch. Die sonst traditionell im Juni stattfindende Veranstaltung wurde wegen der Fußball-WM auf 18. - 22.09.2006 verlegt. Die Aktionswoche steht unter dem Motto "Der Kunde: Gestern König, heute Bettelmann - Fairplay zwischen Anbietern und Konsumenten" Über die Veranstaltungen der ZSB werden wird Sie gesondert informieren. 4. Gesetzeslücke für Möglichkeit der Übernahme von Miet- und Energierückständen geschlossen Durch die Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde eine durch die letzten Änderungen in SGB II und XII aufgetauchte Gesetzeslücke wieder geschlossen. In 21 SGB XII wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: "Abweichend von Satz 1 können Personen, die nicht hilfebedürftig nach 9 des Zweiten Buches sind, Leistungen nach 34 erhalten". Damit ist das Sozialamt ab 01.08.2006 wieder für Erwerbsfähige ohne SGB-II-Bezug zuständig, bei denen Miet- oder Energiekostenrückstände entstanden sind, und kann im Einzelfall diese Rückstände übernehmen. Das Job Center prüft Leistungen bei Miet- und Energierückständen weiterhin ausschließlich für diejenigen, die tatsächlich Leistungen nach SGB II beziehen. 5. Pfändungsschutz für Kindergeld bei Kontopfändungen In jüngster Vergangenheit tauchten verstärkt Irritationen hinsichtlich des Pfändungsschutzes für Kindergeld bei Kontopfändungen auf. Einige Banken verweigerten die Auszahlung des Kindergelds innerhalb der 7-Tage-Frist, dem speziellen Pfändungsschutzraum des 55 SGB I für Sozialleistungen. Hintergrund dieser Weigerung ist die Tatsache, dass Kindergeld nur noch in Sonderfällen nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. In der Regel ist Kindergeld zwischenzeitlich ein Familienleistungsausgleich nach 31 EStG (Einkommensteuergesetz), der als monatliche Steuervergütung gezahlt wird, und demnach keine Sozialleistung. Viele Banken zahlen das Kindergeld bei einer Kontopfändung trotzdem unproblematisch innerhalb von sieben Tagen nach Gutschrift aus. Weigert sich die Bank, muss ein Schuldner für das Kindergeld einen Freigabeantrag nach 850k ZPO stellen. Dem Gesetzgeber ist die Problematik bekannt. Durch die Einführung des neuen 76a EStG soll ein erweiterter Pfändungsschutz für das Kindergeld auf gepfändeten Konten noch in diesem Jahr eingeführt werden.
6. Kommt das Recht auf ein Guthabenkonto? In einem jüngst vom Bundeskabinett verabschiedeten Bericht kommt nun auch die Bundesregierung zu dem Ergebnis, die 1995 abgegebene, oft irreführend als "Selbstverpflichtung" deklarierte Empfehlung der Spitzenverbände der Banken, jedem Schuldner ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen, "habe sich nicht bewährt, weil sie weder für den Zentralen Kreditausschuss noch für die einzelnen Kreditinstitute mit einer Rechtspflicht verbunden sei." Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherzentralen beklagen seit Jahren, dass Schuldnern die Eröffnung von Guthabenkonten aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt oder bestehende Konten gekündigt werden. Dadurch müssen die Betroffenen hohe Zusatzkosten für Bareinzahlungen existenziell notwendiger Posten wie Miete und Energiekosten aufbringen. In ihrem Bericht kommt die Bundesregierung zum Schluss, dass sich allein für die etwa 100.000 arbeitslosen Leistungsempfänger der Bundesagentur für Arbeit ohne Konto "somit ein Betrag in der Höhe von rund 50 Millionen Euro jährlich ergibt, der aus ihrer Nichtteilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr resultiert und dem mit der staatlichen Leistung intendierten Zweck zuwider läuft." Mit anderen Worten: Mindestens 50 Millionen Euro aus Sozialleistungen fließen den Banken jährlich zu, weil diese sich weigern, den Betroffenen Guthabenkonten einzurichten, deren Kontoführungsgebühren erheblich niedriger lägen als die Kosten für Bareinzahlungen. Die Bundesregierung rügt darüber hinaus die Kreditwirtschaft, dass sie trotz Aufforderung durch den Bundestag vor zwei Jahren keine oder keine nachprüfbaren Daten zur Anzahl der Guthabengirokonten, Kontoverweigerungen und Kontokündigungen vorgelegt habe. Ob die Bundesregierung diesem ernüchternden Ergebnis, wie sie es selbst bezeichnet, konsequente Handlungen folgen lassen wird, ist zweifelhaft. Zwar wurde ein Gesetzentwurf für eine Reform des Kontopfändungsrechts noch für dieses Jahr angekündigt. Ansonsten zieht sich die Regierung darauf zurück, von der Kreditwirtschaft eine neue Erklärung zu verlangen, die ihre Institute gegenüber den potenziellen Kunden rechtlich bindet. Außerdem sollen die Schlichtungssprüche in Beschwerdeverfahren rechtsverbindlich werden. Damit wird weiter auf ein freiwilliges Einlenken der Kreditwirtschaft gesetzt, obwohl diese dazu in über zehn Jahren ausreichend Gelegenheit hatte. In Frankreich und Belgien existieren bereits gesetzliche Regelungen für die Einrichtung von Guthabenkonten immerhin hält die Bundesregierung diese für "bedenkenswert", hat bisher aber keine Initiative ergriffen, ein Recht auf ein Guthabenkonto gesetzlich zu verankern. Weitere Informationen im Internet: http://www.infodienstschuldnerberatung.de/themen/girokontovzbv/girokontovzbv_07_2006.html Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten wollen, senden Sie uns bitte eine Antwort-E-Mail mit dem Betreff "Abbestellung". *********************************************
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