INHALTSVERZEICHNIS. Statistisches 3. Aufstellungs- und Bestätigungsvermerke 4. Haushaltssatzung 5 7. Bewirtschaftungsregeln zu den Budgets 8
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- Δαμοκλής Δημαράς
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1 Haushaltsplan 2011
2 INHALTSVERZEICHNIS Seiten Statistisches 3 Aufstellungs- und Bestätigungsvermerke 4 Haushaltssatzung 5 7 Bewirtschaftungsregeln zu den Budgets 8 Deckungskreis bauliche Unterhaltung 9 Baul. Unterhaltung aus Instandhaltungsrückstellungen 9 Baul. Unterhaltung Konjunkturpaket II 10 Deckungskreis Bewirtschaftung der Grundstücke u. baul. Anlagen 11 Vorbericht Kontenschema Matrix: Gruppierung Gesamtergebnisplan u. Gesamtfinanzplan Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals 46 Umsetzung Konjunkturpaket II 47 Kennzahlenset NRW für die Haushaltsjahre Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtl. fällig werdenden Auszahlungen 49 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten 50 Bilanz der Gemeinde Schlangen zum Kennzahlenset NRW zum Haushaltssicherungskonzept Gesamtergebnisplan, Gesamtfinanzplan Produktbereichspläne Produktpläne auf Budgetebene Anlagen Stellenplan Zuwendungen an die Fraktionen Beteiligungsbericht 477 Wirtschaftspläne
3 STATISTISCHES Land: Regierungsbezirk: Kreis: Nordrhein-Westfalen Detmold Lippe Größe des Gemeindegebietes: ha, davon Truppenübungsplatz ha Einwohnerzahl: Gem. amtlicher Fortschreibung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = vom = Zahl der Schüler an der: Grundschule Grundschule Hauptschule am Sennerand Bad Lippspringe- Schlangen Kohlstädt/Oesterholz-H. Schlangen ab 2008 Insgesamt
4 Aufstellungsvermerk Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltjahr 2011 wurde nach den Vorschriften des 80 Abs. 1 der GO NW in der zurzeit gültigen Fassung aufgestellt. Schlangen, den 03. März 2011 Heike Steinmeier Kämmerin Bestätigungsvermerk Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltjahr 2011 wurde nach den Vorschriften des 80 Abs. 1 der GO NW in der zurzeit gültigen Fassung bestätigt. Schlangen, den 03. März 2011 Ulrich Knorr Bürgermeister Auslegung des Entwurfes Der Entwurf der Haushaltssatzung hat gem. 80 Abs. 3 GO NW während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat nach vorheriger öffentlicher Bekanntgabe zur Einsichtnahme ausgelegen. In der Bekanntgabe ist darauf hingewiesen worden, dass gegen den Entwurf Anwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben können. Die Auslegung wurde im Kreisblatt Nr. 10 vom 10. März 2011 öffentlich bekannt gegeben.
5 HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE SCHLANGEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2011 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Schlangen mit Beschluss vom 14. April 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzah-lungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf EUR EUR EUR EUR festgesetzt. Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. 2 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf EUR festgesetzt. 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0 EUR und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf EUR festgesetzt.
6 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt EUR 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 werden aufgrund der vom Rat der Gemeinde Schlangen am 16. Dezember 2010 beschlossenen Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 219 v.h. 395 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 418 v.h. Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist im Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2017 der Haushaltsausgleich nicht wieder hergestellt werden. Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhen, sind im Sinne des 83 Abs. 2 GO NW erheblich, wenn sie im Einzelfall mehr als EUR betragen. Diese Grenze gilt nicht für auf gesetzlicher Grundlage beruhende Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen, die aus erzielten Mehrerträgen / Mehrein-zahlungen resultieren. 2. Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind erheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von EUR überschreiten. Davon ausgenommen sind alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aus finanzstatistischen Gründen für die finanzneutrale Änderung von Sachkonten erforderlich werden. Die erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates. Im Übrigen sind die über- und außerplanmäßigen Auf-wendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen, sofern sie nicht geringfügig sind. Geringfügig in diesem Sinne sind Beträge bis zu 100 EUR. Zur flexiblen Haushaltsführung werden die Erträge und Aufwendungen von Produkten gem. 21 Abs. 1 GemHVO zu Budgets verbunden. Davon ausgenommen sind nicht zahlungswirksame Erträge (z.b. Erträge aus Auflösung Rückstellungen, Erträge aus Auflösung Sonderposten, interne Leistungsverrechnungen) Davon ausgenommen sind folgende Aufwendungen: 9
7 - die Verfügungsmittel - die Personal- und Versorgungsaufwendungen - die baulichen Unterhaltung - die Bewirtschaftung der Grundstücke sowie - nicht zahlungswirksamer Aufwendungen (z.b. bilanzielle Abschreibungen, interne Leistungsverrechnungen). In dem Budget ist die Summe der Erträge und die Summe der Aufwendungen für die Haushaltsausführung verbindlich. (s. auch Bewirtschaftungsregeln) Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan nach 4 Abs. 4 GemHVO wird, bezogen auf den Gesamtausgabebedarf von Einzelmaßnahmen bei 11 Hochbaumaßnahmen auf Straßenbaumaßnahmen auf Sonstige Investitionen auf EUR EUR EUR festgesetzt.
8 Bewirtschaftungsregeln zu den zu Budgets zusammengefassten Produkten Im Sinne des 4 Abs. 5 und 21 GemHVO gelten folgende Regelungen: Grundsatz: Die durch die GemHVO vorgegebenen flexiblen Regelungen zur Bildung von Budgets (Deckungsringe, Deckungskreise) sollen soweit möglich und sinnvoll bei der Ausführung des Haushaltsplanes angewendet werden. Die Ebene der Produkte stellt die Basis der zu bildenden Budgets dar. Zunächst werden alle Erträge und Aufwendungen der zusammengefassten Produkte zu einem Budget im Sinne von 21 GemHVO verbunden. Die Differenz der Summe der Erträge und der Summe der Aufwendungen sind für jedes Budget verbindlich. Innerhalb eines Budgets können auf Antrag beim Fachgebiet Finanzen Mehrerträge die Ermächtigungen zu Mehraufwendungen erhöhen. Dies gilt ebenso für Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Ausnahmen: Ausdrücklich ausgenommen von diesen Regelungen sind die quer durch den Haushalt veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie auszahlungen, die durch den Fachbereich Allgemeine Verwaltung bewirtschaftet werden. Dies gilt ebenso für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kto ) und die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kto ), die durch das Gebäudemanagement bewirtschaftet werden. Diese produktübergreifenden Aufwendungen und Auszahlungen werden jeweils zu eigenen Deckungsbudgets zusammengefasst und bilden einen eigenen Deckungskreis und sind gegenseitig deckungsfähig. Von den Budgets ausgenommen sind ebenfalls die bilanziellen Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Die Aufwendungen aus Abschreibungen sind gegenseitig deckungsfähig. Allgemein: Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit nach 3 Abs. 1 GemHVO führen. Mindererträge und Mindereinzahlungen sowie Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen, die sich gegenüber der Planung ergeben, sind dem Fachgebiet Finanzen unverzüglich mitzuteilen, wenn sie die Einhaltung des Budgets absehbar gefährden könnten.
9 Deckungskreis bauliche Unterhaltung 2011 Planungsstelle Produkt Erläuterung Ansatz Zentrale Dienste allg. Reparaturen u. Fassade Bauamt Bauhof Brandschutz GS Schlangen GS am Sennerand HS Bad Lippspr.-Schlangen Bücherei allg. Reparaturen u. Wartung der techn. Anlagen Fußbodensanierung u. Treppenanlage (FWG Oesterholz), allg. Reparaturen, Wartung Tore u. Abluftsystem allg. Reparaturen u. Wartung der techn. Anlagen, Sachverständigenprüfungen allg. Reparaturen u. Wartung der techn. Anlagen, Sachverständigenprüfungen, Erneuerung Fenster allg. Reparaturen u. Wartung der techn. Anlagen, Sachverständigenprüfungen Beseitigung Feuchtigkeitsschäden im Eingangsbereich Heimat- u. Kulturförderung allg. Reparaturen u. Wartung, Anstrich Fenster und Holzfassade Musikschule Wohnheim Asylbewerber/Aussiedler allg. Reparaturen Kindertageseinrichtung Alte-Rothe allg. Reparaturen u. Wartung Offene Kinder- u. Jugendarbeit allg. Reparaturen Bereitstellung v. Kinderspielplätzen Bereitstellung von Sportplätzen allg. Reparaturen, TÜV, Reparatur Zaunanlagen Sanierung Duschen Sporthaus Oesterholz, allg. Reparaturen Bereitstellung von Sporthallen Schulturnhalle Schlangen Reparatur Hallenfußboden, Sachverständigenprüfungen, allg. Reparaturen Kommunale Verkehrsflächen allg. Reparaturen ÖPNV allg. Reparaturen Kommunale Grünflächen allg. Reparaturen Friedhöfe allg. Reparaturen Bürgerhaus allg. Reparaturen u. Wartung Summe bauliche Unterhaltung aus Instandhaltungsrückstellungen 2011 Planungsstelle Produkt Erläuterung Ansatz Gebäudemanagement Sanitärrenovierung Mietwohnungen Brandschutz Sanierung Sockel, Instandsetzung Tore GS Schlangen Reparatur Glasdach, Anstrich Fenster GS am Sennerand Instandsetzung Fenster HS Bad Lippspr.-Schlangen Anstrich Fenster Bürgerhaus Erneuerung Fensterlamellen, Sanierung Sockel, Malerarbeiten Foyer Summe
10 bauliche Unterhaltung im Rahmen vom Konjunkturpaket II 2011 Planungsstelle Produkt Erläuterung Zentrale Dienste Ansatz 2011 Fortführung der Maßnahmen im Rathaus Kindertageseinrichtung Alte-Rothe Fortführung der Maßnahmen Offene Kinder- u. Jugendarbeit energetische Sanierung im Rahmen der Sporthalle Oesterholz Bereitstellung von Sporthallen energetische Sanierung Sporthalle Rennekamp, Strothetalhalle u. Turnhalle Oesterholz Summe
11 Deckungskreis Bewirtschaftung der Grundstücke u. baul. Anlagen Planungsstelle Produkt Erläuterung Ansatz 2011 GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung für Zentrale Dienste Verwaltung Bewirtschaftung v. Gebäuden GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung für Mietgebäude Bauhof Einwohnernangelegenh./Personen standswesen/bürgerservice Brandschutz GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung 760 Versicherung, Reinigung Standesamt 890 GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung Grundschule Schlangen GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung Grundschule am Sennerand " Hauptschule Bad Lippspr.-Schlangen " Gemeindebücherei Heimat- u. Kulturförderung Wohnheime für Asylbewerber u. Aussiedler Kindertageseinrichtung Alte-Rothe Offene Kinder- u. Jugendarbeit Bereitstellung u. Betrieb von Sportplätzen Bereitstellung u. Betrieb von Sporthallen Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung für Musikschule Strom, Wasser- u. Kanal, Reinigung, Heizung GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung Straßenentwässerung, Strom Kommunale Verkehrsflächen Straßenbeleuchtung Kommunale Grünflächen Strom, Wasser Friedhöfe GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung Ehrenmale und Gedenkstätten Grundbesitzabgaben Bürgerhaus GBA, Strom, Wasser- u. Kanal, Gebäudereinigung, Heizung, Versicherung Märkte Strom 900 Summe
12 Vorbericht zum Haushaltsplan 2011
13 1. Gesetzliche Grundlagen Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Einführungsgesetz NRW NKFEG NRW) wurde vom Landtag am 16. November 2004 beschlossen. Das Gesetz ist am 01. Januar 2005 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurden zahlreiche kommunalrechtliche Vorschriften, insbesondere die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) erheblich geändert. Nach diesem Gesetz sind die Gemeinden verpflichtet ihre Geschäftsvorfälle spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) zu erfassen. Aufgrund dieser Vorgaben wurde in der Gemeinde Schlangen das NKF zum 01. Januar 2008 eingeführt. 2. Grundzüge des NKF 2.1 outputorientierte Haushaltsgliederung Der Haushaltsplan besteht aus einem Gesamtergebnisplan und einem Gesamtfinanzplan und den Teilplänen. Die Teilpläne sind produktorientiert aufgestellt. Auf diese Weise dokumentiert die Kommune, welche Dienstleistungen und Güter sie für die Bürger erbringt. Die Produktbereiche als oberstes Gliederungsmerkmal sind verbindlich vorgeschrieben. Produktbereiche 01 Innere Verwaltung 07 Gesundheitsdienste 13 Natur- und Landschaftspflege 02 Sicherheit und Ordnung 08 Sportförderung 14 Umweltschutz 03 Schulträgeraufgaben 09 Räumliche Planung und Ent- 15 Wirtschaft und Tourismus wicklung, Geoinformationen 05 Soziale Leistungen 10 Bauen und Wohnen 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 06 Kinder- Jugend- und Familienhilfe 11 Ver- und Entsorgung 17 Stiftungen 12 Verkehrsflächen und anlagen, ÖPNV Der Gemeinde bleibt es freigestellt, unterhalb der Produktbereichsebene weiter nach Produktgruppen oder Produkten zu gliedern. Aufgrund der Größenordnung von Schlangen wurde unterhalb der Produktbereichsebene lediglich auf Produktebene weiter untergliedert. Der kommunale Haushalt gliedert sich in 47 Produkte. Produktübersicht Schlangen: Produktbereich / Produkt Bezeichnung 01 Innere Verwaltung Politische Gremien u. Verwaltungsführung Zentrale Dienste IT u. Telekommunikation Personalmanagement u. Organisation Finanzmanagement u. Rechnungswesen Bewirtschaftung v. Gebäuden u. baul. Anlagen Liegenschaftsmanagement Bauhof
14 02 Sicherheit und Ordnung Statistik und Wahlen Allg. Sicherheit u. Ordnung Einwohnerangelegenheiten/Personenstandswesen/Bürgerservice Brandschutz 03 Schulträgeraufgaben Grundschule Schlangen Grundschule am Sennerand Hauptschule Bad Lippspringe-Schlangen 04 Kultur und Wissenschaft Volkshochschule Gemeindebücherei Heimat- u. Kulturförderung (-pflege) 05 Soziale Leistungen Grundversorgung u. Leistungen n. SGB XII Leistungen für Asylbewerber Seniorenangelegenheiten Einrichtungen für Wohnungslose Wohnheime für Asylbewerber u. Aussiedler Rentenangelegenheiten/Wohngeld etc. 06 Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe Kindertageseinrichtung Alte-Rothe Förderung von Einrichtungen Dritter Offene Kinder- u. Jugendarbeit Bereitstellung von Kinderspielplätzen 08 Sportförderung Förderung des Sports Bereitstellung u. Betrieb von Sportplätzen Bereitstellung u. Betrieb von Sporthallen 09 Räumliche Planung u. Entwicklung, Geoinformation Räumliche Planung und Entwicklung 10 Bauen und Wohnen Baubehördl. Beratung u. Information Denkmalschutz und -pflege 11 Ver- und Entsorgung Abfallwirtschaft 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Kommunale Verkehrsflächen und Anlagen Straßenreinigung u. Winterdienst ÖPNV 13 Natur- und Landschaftspflege Kommunale Grünflächen u. Parkanlagen Kommunale Gewässer u. wasserbaul. Anlagen Friedhöfe Ehrenmale und Gedenkstätten 15 Wirtschaft und Tourismus Wirtschaftsförderung u. Tourismus Bürgerhaus Märkte 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Steuern, Zuweisungen u. Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
15 2.1.1 Ziele und Kennzahlen Allgemein Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) soll u.a. auch die Outputorientierung der gemeindlichen Haushaltswirtschaft erreicht werden. D.h. die Steuerung soll nach den erbrachten und zu erbringender gemeindlichen Leistungen unter Berücksichtigung des Ressourcenaufkommens und des Ressourcenverbrauchs erfolgen. 12 GemHVO führt dazu aus: Für die gemeindliche Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziel und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. Nach 4 Abs. 2 GemHVO sollen für die einzelnen Produkte des Haushalts Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung beschrieben werden. Im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2010 ist der Beschluss gefasst worden, dass der Rat der Gemeinde Schlangen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung Zielvereinbarungen und Kennzahlen entwickelt und entscheidet. Dieser Beschluss ist auch Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes. Ziele Ziele sind in der Zukunft liegende Sollgrößen, die in einem bestimmten Zeitraum zu erreichen sind. Hierbei sind strategische und operative Ziele zu unterscheiden. Strategische Ziele sind zumeist Ziele, die sich auf langfristige Entwicklungen und übergeordnete Vereinbarungen konzentrieren. Dagegen stellen operative Ziele auf eine kurz- bis mittelfristige Zeitschiene auf unterer Ebene ab. Die Formulierung der Ziele kann mit so genannten SMART-Kriterien erfolgen: S spezifisch Genaue Beschreibung des gewünschten Zustandes sowie leichte und verständliche Formulierung. M messbar Angabe von Kriterien, anhand derer sich der Erfolg überprüfen lässt A aktiv beeinflussbar Die Zielerreichung liegt im Verantwortungsbereich des Beschäftigten und ist von ihm beeinflussbar. R realistisch Die Ziele sollen ehrgeizig, jedoch unter den gegebenen Umständen erreichbar sein. T terminiert Festlegung eines Termins, bis zu dem das Ziel erreicht werden soll. Ein Ziel, welches nicht messbar ist, muss ggfs. neu formuliert bzw. angepasst werden. Kennzahlen Kennzahlen unterstützen die Steuerung. Diese müssen einen eindeutigen Bezug zu den Zielen und den Produkten haben. Kennzahlen werden in Zielkennzahlen und Standardkennzahlen unterschieden. Zielkennzahlen geben Auskunft über den tatsächlichen Grad der Zielerreichung und sind eng mit dem formulierten Ziel verknüpft. Standardkennzahlen (z.b. Teilergebnis pro Einwohner, Aufwandsdeckungsgrad) sind durchgehend gleiche Zahlen, die helfen, das Ergebnis im Verhältnis zu anderen Produkten bewerten zu können. Die spezifische Ausgestaltung der Ziele und Kennzahlen bleibt der Gemeinde überlassen. Sie sind von jeder Gemeinde nach ihren örtlichen Bedürfnissen festzulegen.
16 Die Steuerung erfolgt über einen Soll-Ist-Vergleich Zeitreihen-Vergleich Externen Vergleich Die Einführung von Zielen und Kennzahlen ist für Politik und Verwaltung ein Entwicklungsprozess, der stetig fortgeführt werden muss. Daneben sind die Implementierung eines Berichtswesens und die Einführung eines Controllings notwendig. Der Haushalt der Gemeinde Schlangen umfasst 47 Produkte in 14 Produktbereichen. Als Einstieg für das Haushaltsjahr 2011 hat die Verwaltung Vorschläge für 10S ausgewählte Produkte erarbeitet, die gemeinsam mit den Mandatsträgern abgestimmt und weiter entwickelt werden sollen. Ziele und Kennzahlen wurden für folgende Produkte formuliert: Brandschutz Grundschule Schlangen Grundschule am Sennerand Hauptschule Bad Lippspringe-Schlangen Kindertagesstätte Alte-Rothe Offene Jugendarbeit Kommunale Verkehrsflächen Friedhöfe Bürgerhaus Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft NKF-Kennzahlenset Das NKF-Kennzahlenset des Innenministeriums ermöglicht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage der Kommune. Sie ist eine normierte Größe, die auch einen interkommunalen Vergleich ermöglicht. Das Kennzahlenset ist ein Analyseinstrument für die Darstellung der Gesamtsituation Vermögenslage Finanzlage Ertragslage Hierbei ist zu beachten, dass eine isolierte Betrachtung der Kennzahlen zu einer Fehlinterpretation führen kann. Nur eine Gesamtbetrachtung der Kennzahlen ist sinnvoll für eine Analyse der Haushaltswirtschaft. Aussagen über die Entwicklungen der gemeindlichen Haushaltswirtschaft bieten sich nur über einen Zeitreihenvergleich an. Dem Haushaltsplanentwurf 2011 ist das Kennzahlenset als Zeitreihenvergleich für die Jahre 2008 und 2009 beigefügt. Weitere Informationen können nicht bereitgestellt werden, da die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 noch ausstehen und eine Planbilanz nicht aufgestellt wird. Im Vorgriff auf den noch zu beratenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2008 ist das NRW- Kennzahlenset für den Jahresabschluss 2008 in Verbindung mit der Schlussbilanz für das Haushaltsjahr 2008 dem Haushaltsplanentwurf 2011 als Anlage beigefügt (s. Seiten 49-52) sowie Angaben zu den Haushaltsjahre 2008 bis 2011 auf Seite 46.
17 2.2 Drei-Komponenten-System Bilanz Finanzplan/-rechnung Ergebnisplan/-rechnung Bilanz Beim Übergang vom Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept ist auch die Umstellung des Rechnungsstils erforderlich. NKF bedeutet die Anwendung des doppischen Buchungsstils und Orientierung am kaufmännischen Rechnungswesen mit kommunalen Besonderheiten. Zur Einführung des NKF ist für das erste Haushaltsjahr eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Die Eröffnungsbilanz gibt einen Überblick über das Vermögen und die Schulden der Kommune. Für die folgenden Haushaltsjahre wird eine stichtagsbezogene Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses erstellt. Die Eröffnungsbilanz zum wurde vom Rat der Gemeinde Schlangen am beschlossen Ergebnisplan Für jedes Produkt ist ein Teilergebnisplan und ein Teilfinanzplan aufzustellen. Im Teilergebnisplan werden die produktbezogenen Erträge und Aufwendungen (Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch) dargestellt. Aufwendungen und Erträge des Haushaltsjahres werden unabhängig von den jeweiligen Zahlungszeitpunkten betrachtet, sie sind periodengerecht zuzuordnen (z.b. Abschreibungen und Rückstellungen). Der Abschluss des Gesamtergebnisplanes ist entscheidend für den Haushaltsausgleich der Gemeinde. Der Haushaltsausgleich ist wie folgt erreicht: Ertrag Aufwand. Weist der Gesamtergebnisplan einen Fehlbetrag aus, so kann ein fiktiver Haushaltsausgleich durch die Inanspruchnahme der sog. Ausgleichsrücklage hergestellt werden. Die Ausgleichsrücklage ist eine Position des Eigenkapitals in der Bilanz. Für die Bildung gilt eine Höchstbetragsgrenze. Sie darf maximal ein Drittel des Eigenkapitals betragen. Dieser Betrag gilt nur, wenn er nicht höher ist als ein Drittel der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen nach dem Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorausgehenden Jahre. Zum Stichtag beläuft sich die Ausgleichsrücklage auf , Finanzplan Im Teilfinanzplan werden die Ein- und Auszahlungen für den konsumtiven und investiven Bereich abgebildet sowie die Finanzierungsvorgänge. Der Gesamtfinanzplan gibt eine Übersicht über sämtliche Zahlungsströme. Aus dem Finanzplan lässt sich ableiten, wie sich die Liquiditätslage der Gemeinde entwickelt. Zusätzlich bildet der Finanzplan die Ermächtigungsgrundlage zur Abwicklung von Einzahlungen und Auszahlungen, insbesondere der investiven Zahlungsvorgänge. Das Zusammenspiel der drei Komponenten zeigt das folgende Schaubild:
18 Finanz- Bilanz Ergebnisrechnung Aktiva Passiva rechnung Einzahlungen Erträge./. Vermögen Eigenkapital./. Auszahlungen Aufwendungen Liquiditäts- Liquide Mittel Fremdkapital Ergebnissaldo saldo 3. Haushaltsplan Ergebnisplan 2011 Der Ergebnisplan stellt das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch dar und ermittelt den Jahreserfolg. Der Jahreserfolg kann ein Überschuss oder ein Fehlbetrag sein. Erträge und Aufwendungen werden in dem Jahr gebucht, in dem die wirtschaftliche Verursachung fällt. Der Ergebnisplan enthält ein vorläufiges Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres Der Ergebnisplan 2011 weist einen Fehlbetrag von EUR aus Erträge Erträge 2011 Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge Erträge gesamt
19 Erträge 2011 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 29% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 9% Privatrechtliche Leistungsentgelte 1% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1% Sonstige ordentliche Erträge 5% Finanzerträge 1% Steuern und ähnliche Abgaben 54% Steuern und ähnliche Abgaben: Realsteuern, Gemeindeanteil Einkommensteuer und Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Familienleistungsausgleich Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Grundsteuer A , ,88% Grundsteuer B , ,26% Gewerbesteuer , ,00% Gemeindeanteil an der Einkommensteuer , ,67% Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer , ,17% Vergnügungssteuer , ,36% Hundesteuer , ,09% Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich , ,81% Summe , ,21% Die Grundsteuern sind die einzige verlässliche und konstante Einnahmequelle. Der konjunkturelle Aufschwung wirkt sich auch auf die Höhe der Gewerbesteuer aus. Mit dem Beschluss des Rates vom 16.Dezember 2010 wurde das Haushaltssicherungskonzept umgesetzt. Die Hebesätze für die Realsteuern wurden jeweils um 9%-Punkte erhöht. Basis für die Veranschlagung der Gewerbesteuer im Haushaltsplan 2011 sind die Vorauszahlungen für das Jahr Die Ertragslage der Unternehmen lässt sich nur schwer einschätzen. Die Ertragssteigerungen in den vergangenen Jahren sind auf Einmaleffekte zurückzuführen. Die Höhe der Gewerbesteuer ist schwer zu kalkulieren, da nur die derzeitigen Vorauszahlungen für das laufende Haushaltsjahr die einzig verlässliche Datengrundlage liefern. Die Finanzplanung entspricht den Orientierungsdaten des Landes. Die Gewerbesteuer in Schlangen verhält sich sehr konträr zu der allgemeinen Entwicklung. Größere Einbrüche hatte die Gemeinde Schlangen in den letzten Jahren nicht zu verzeichnen. Dies wirkt sich automatisch auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen aus.
20 Die Ertragslage beim Anteil Einkommensteuer hat sich im Vergleich zum Haushaltjahr 2010 nur marginal verbessert. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 ist ein Ertragseinbruch von rd zu verzeichnen. Die Steuersenkungsprogramme der Bundesregierung wirken sich unmittelbar auf die Gemeinden aus. Die Erträge aus der Vergnügungssteuer und der Hundesteuer konnten durch die Änderung der Steuersatzungen (Umsetzung HSK) um insgesamt verbessert werden. Die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich verschlechtern die Ertragslage um Bei der Finanzplanung zur Gewerbesteuer, Anteil Einkommensteuer und Umsatzsteuer sowie bei den Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich wurden die Orientierungsdaten des Landes zugrunde gelegt. Die Daten aus dem Haushaltssicherungskonzept wurden in der Finanzplanung entsprechend berücksichtigt. Eine Übersicht über die Finanzplanungsdaten Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan (Kontenschema Matrix) finden Sie in detaillierter Form auf den Seiten des Vorberichtes. Zuwendungen und allgemeine Umlagen: Schlüsselzuweisungen, Bedarfszuweisungen, Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke, Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen Bezeichnung Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr % Schlüsselzuweisungen , ,40% Allg. Zuweisungen Bund Konjunkturp.II , ,74% Zuweisungen für lfd. Zwecke (u.a. Schulpauschale, Anteil Sportpauschale, Betriebskostenzuschüsse) , ,23% Ertrag aus Auflösung Sonderposten Zuwendungen , ,13% Summe , ,37% Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind um ca. 11 % gesunken. Dabei bedeutet der Rückgang der Schlüsselzuweisungen um rd (ohne Nachtrag GFG 2010) ein erheblicher Einschnitt in die Konsolidierungsbemühungen der Gemeinde. Einschließlich des Nachtrages zum GFG 2010 beträgt der Verlust fast Die Verbundmasse im kommunalen Finanzausgleich ist um 323 Mio. (ohne Nachtrag) aufgestockt worden. Davon entfallen rd. 139 Mio. auf die Wiederberücksichtigung des Grunderwerbssteueranteils und rd. 166 Mio. auf den Wegfall des Konsolidierungsbeitrages der Kommunen zum Landeshaushalt. Für die Schlüsselzuweisungen der Gemeinden ist die Verbundmasse um ca. 17 Mio. erhöht worden. Trotz Erhöhung der Finanzausgleichsmasse hat die Aktualisierung der Grunddaten im Gesetzesentwurf zum GFG 2011 zu erheblichen Verwerfungen in den Zuweisungen an die Kommunen geführt. Insbesondere die Anhebung der Gewichtung des Soziallastenansatzes hat zur einer Umverteilungswirkung von rd. 130 Mio. vom kreisangehörigen Raum an die kreisfreien Städte geführt. Um diese Umverteilungswirkung zu begrenzen, wurde ein Mittelwert aus dem alten Faktor 3,9 und dem zukünftigen Faktor 15,3 gebildet. Der Faktor 9,6 liegt den aktuellen Berechnungen zu Grunde. Für die Gemeinde Schlangen bedeutet die Anpassung der Grunddaten eine Ertragseinbuße von rd Die Anhebung der fiktiven Hebesätze hat nach den Vergleichsberechnungen nur wenig Einfluss auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen gehabt. Dennoch ist es wichtig in der vorläufigen Haushaltsführung doppelte Einnahmeausfälle zu vermeiden. Die Anpassung der Hebesätze durch Beschluss des Rates der Gemeinde Schlangen vom 16. Dezember 2010 war ein richtiger Schritt. Da bei der Steuerentwicklung ein stetiger Anstieg prognostiziert wird, kann eine Gemeinde im Nothaushalt Steuerausfälle und eine gleichzeitige Redzierung der Schlüsselzuweisungen nicht verkraften.
21 Die Hebesätze sehen wie folgt aus: Fiktive Hebesätze bis 2010 Fiktive Hebesätze ab 2011 Hebesätze Schlangen bis 2010 Hebesätze Schlangen 2011 Hebesätze Schlangen 2012 Grundsteuer A 192 v.h. 209 v.h. 210 v.h. 219 v.h. 228 v.h. Grundsteuer B 381 v.h. 413 v.h. 386 v.h. 395 v.h. 404 v.h. Gewerbesteuer 403 v.h. 411 v.h. 409 v.h. 418 v.h. 427 v.h. Die Steuerkraft der Gemeinde ist im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,3 % gesunken. Sie ist annähernd gleich geblieben. Durch die Verschiebung der Verbundmasse innerhalb der kommunalen Familie hat die Gemeinde Schlangen erhebliche finanzielle Einbußen zu verzeichnen. Die Konsolidierungsbemühungen der Gemeinde Schlangen werden durch die Gesetzesänderungen des Landes konterkariert. Bei der Finanzplanung wurden die Orientierungsdaten des Landes zugrunde gelegt. Im Haushaltsjahr 2011 stehen letztmalig Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung. An Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindlichen Gebäuden stehen noch insgesamt Mittel in Höhe von zur Verfügung. Diese Mittel sind zentral im Produkt Steuern, Zuweisungen, Umlagen veranschlagt. Diese Mittel beziehen sich nur auf konsumtive Maßnahmen. Die Zuweisung zur Installation einer Rollstuhlhebebühne im Rathaus ist als investive Einzahlung veranschlagt. Insgesamt sind Erträge und Aufwendungen zur Durchführung des Konjunkturpaketes II ergebnisneutral veranschlagt worden. Die Zuweisungen für lfd. Zwecke sind um ca angestiegen. Für die Durchführung des Projektes Wasser im Fluss erhält die Gemeinde Schlangen im Jahr 2011 einen Zuschuss in Höhe von (Aufwendungen ). Die Schul- und Bildungspauschale wurde weiterhin auf festgesetzt. Aus der Schulpauschale werden die Zinslasten zur Finanzierung des Um- und Neubaus des Schulzentrums bedient. Für laufende Zwecke der Schulen (OGS, Schulprojekte etc.) stehen ca zur Verfügung. Der Betriebskostenzuschuss für den Kindergarten Alte-Rothe ist im Vergleich zum Vorjahr um auf gesunken. Für die Jugendarbeit beträgt der Zuschuss weiterhin Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit sind mit ca veranschlagt. Die Erträge aus Auflösung Sonderposten sind um rd. 19 % gestiegen. Die Werte aus der Eröffnungsbilanz und die seit dem Eröffnungsbilanzstichtag durchgeführten Investitionen sind in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Für die Jahre 2010 bis 2014 wurde eine Planrechnung durchgeführt. Da der Jahresabschluss 2009 noch aussteht, sind die Erträge aus 2009 zunächst aus der Planung übernommen worden. Den Erträgen stehen die Abschreibungen gegenüber. Die Erträge aus Auflösung Sonderposten verbessern das Jahresergebnis. Sie stellen keine liquiden Mittel dar. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte: Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren, Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und Gebühren Bezeichnung Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr % Verwaltungsgebühren , , ,00 22,03% Benutzungsgebühren , , ,00 8,02% Ertrag aus Auflösung Sonderposten Beiträge u. Gebühren , , ,00-9,28% Summe , , ,00 3,04%
22 Die Erträge aus Verwaltungsgebühren steigen um Durch die Einführung des Personalausweises sind die zu entrichtenden Gebühren erheblich gestiegen. Dem stehen auch entsprechende Aufwendungen gegenüber. Bei den Benutzungsgebühren hat es eine Verschiebung in der Zuordnung der Positionen gegeben. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzung (Grabnutzungsrechte) wird ab 2011 als Gebührenertrag verbucht. Die Verbuchung als Ertrag aus Auflösung Sonderposten entfällt. Benutzungsgebühren werden im Finanzplanungszeitraum steigend veranschlagt. Die Erträge aus der Rückführung der Gebührenüberschüsse im Bereich Abfallbeseitigung und Straßenreinigung/Winterdienst laufen bis 2013 aus. Bei gleich bleibenden Aufwendungen sind bei den kostendeckenden Einrichtungen die Gebühren zu erhöhen. Der Friedhofsbereich ist hoch defizitär. Hier ist eine Neukalkulation der Gebühren notwendig. Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist ein Gebührensanstieg im Jahr 2011 von und ab dem Haushaltsjahr 2012 von veranschlagt worden. Die Erträge aus Auflösung Sonderposten Beiträge betragen rd Der Restbetrag bezieht sich auf die Auflösung von Gebührenüberschüssen. Privatrechtliche Leistungsentgelte: Mieten und Pachten, Erträge aus Verkauf, Ersatz für Schäden Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Mieten und Pachten , ,54% Erträge aus Verkauf , ,19% Ersatz für Schäden , ,00% Summe , ,93% Ursache für die geringeren Erträge aus Mieten und Pachten sind der Umzug des Standesamtes in neue Räumlichkeiten und die Aufgabe der Wohnungen am Kindergarten Alte-Rothe. In der Abfallbeseitigung wird keine direkte Pacht für die Glascontainerstellflächen erhoben. Die Erlöse werden den Erträgen aus Verkauf (Abfallverwertung) zu geschlagen. Kostenerstattungen und Kostenumlagen: Erstattungen von Bund, Land, Gemeinden und übrigen Bereichen für Aufwendungen der Gemeinde Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Kostenerstattungen , ,86% Durch den zu erwartenden Rückgang der Schülerzahlen in der Hauptschule Bad Lippspringe-Schlangen werden auch die Erstattungsbeträge seitens der Stadt Bad Lippspringe in den Folgejahren geringer ausfallen. Wahlkostenerstattungen fallen für das Haushaltsjahr 2011 nicht an. Sonstige ordentliche Erträge: Konzessionsabgaben, Bußgelder, Säumniszuschläge, Ertrag aus Auflösung sonstiger Sonderposten, Auflösung Rückstellungen
23 Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Konzessionsabgaben , ,67% Erträge aus Veräußerung Vermögen , o.a. Bußgelder, Säumniszuschläge , ,65% Ertrag aus Auflösung sonstige Sonderposten , ,14% Ertrag aus Auflösung Rückstellungen ,77% andere sonstige ordentliche Erträge , ,71% Summe , ,42% Die Erträge sinken in den Folgejahren in erheblichem Maße. Die Erträge aus Auflösung sonstiger Sonderposten reduzieren sich im Finanzplanungszeitraum auf rd Der Ertrag aus Auflösung Sonderposten bezieht sich im Wesentlichen auf den Sonderposten, der für die Feld- u. Wirtschaftswege gebildet worden ist. Der Ertrag aus Auflösung Rückstellungen setzt sich in 2011 zusammen aus der Auflösung von Rückstellungen für die überörtliche Prüfung i.h.v , Altersteilzeit von , Pensions- und Beihilferückstellungen von und Instandhaltungsrückstellungen von ca Das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem aktiven Dienst führte im Haushaltsjahr 2010 zu einer Reduzierung der Pensions- und Beihilferückstellungen und gleichzeitig zu einer Erhöhung der Versorgungsrückstellungen. Dies ist nur ein Einmaleffekt, der sich lediglich auf das Haushaltsjahr 2010 bezieht. Die Altersteilzeitrückstellungen verringern sich im Finanzplanungszeitraum durch das Auslaufen der Verträge. Die sonstigen ordentlichen Erträge aus dem Jahr 2009 beziehen sich im Wesentlichen auf die Rückzahlung von Betriebskostenzuschüssen der Kindergärten anderer Träger (ca ) und Guthaben aus Verbrauchsabrechnungen i.h.v. ca Finanzerträge: Zinserträge, Gewinnanteile Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Zinserträge , ,21% Gewinnanteile , ,86% Sonstige , ,00% Summe , ,85% Durch den zwangsweisen Verkauf des Lippe CoFonds im Jahr 2009 reduzieren sich die Zinserträge in erheblichem Maße. Der Betrag wird Ertrag bringend angelegt, allerdings nur im kurzfristigen Bereich. Der Verkauf des Lippe CoFonds wurde zunächst als sonstiger Ertrag verbucht und trägt im Wesentlichen zur verbesserten Haushaltssituation im Jahr 2009 bei. Die Zinserstattungen aus einem Doppel-Swap sind nach dem Bruttoprinzip als Ertrag veranschlagt. Ab 2011 erfolgt die Anschlussfinanzierung aus dem Swap-Geschäft. Größere Gewinnausschüttungen aus den Beteiligungen insbesondere aus den Abfallgesellschaften sind in den nächsten Jahren nicht zu erwarten.
24 3.1.2 Aufwendungen Aufwendungen 2011 Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Aufwendungen gesamt Aufwendungen 2011 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 5% Sonstige ordentliche Aufwendungen 5% Personalaufwendungen 18% Versorgungsaufwendungen 1% Transferaufwendungen 47% Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen 15% Bilanzielle Abschreibungen 9% Personalaufwendungen (Aufwendungen für aktive Beschäftigte): Dienstaufwendungen, Beiträge zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beihilfen, Zuführung zu Pensionsrückstellungen, Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeit, Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Überstunden Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Dienstaufwendungen , ,08% Beiträge Versorgungskassen , ,03% Beiträge gesetzliche Sozialversicherung , ,87% Beihilfen , ,55% Zuführung zu Pensionsrückstellungen o.a. Zuführung zu Beihilferückstellungen o.a. Summe , ,77%
25 In den Personalaufwendungen sind entsprechend des Tarifvertrages eine einmalige Sonderzahlung von 240, Erhöhung des Tabellenentgeltes um 0,6 % (bis ) und um 0,5 % (ab ) und Erhöhung des Leistungsentgeltes eingeplant. In den Personalaufwendungen sind Beträge in Höhe von rd enthalten für Mitarbeiter/innen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden. Durch den Renteneintritt der Beschäftigten, die sich aktuell in der Altersteilzeit befinden, reduziert sich der Personalaufwand in den Folgejahren. Im Plan ist eine Stellenreduzierung von 1,5 Stellen berücksichtigt. Versorgungsaufwendungen: Im Gegensatz zu Personalaufwendungen, beziehen sich die Versorgungsaufwendungen auf Personen, die bereits Versorgungsleistungen erhalten. Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Beiträge zu Versorgungskassen , ,22% Beilhilfen , ,79% Zuführung zu Pensionsrückstellungen ,00% Zuführung zu Beihilferückstellungen ,00% Summe , , ,00-75,25% Die Zuführung zu Rückstellungen ist auf der Basis eines finanzmathematischen Gutachtens veranschlagt. Das Ausscheiden eines Mitarbeiters aus dem aktiven Dienst im Jahr 2010 führte gleichzeitig zu einer Erhöhung der Beiträge zur Versorgungskasse und der Pensions- und Beihilferückstellungen. Die Erhöhung der Rückstellungen ist nur ein Einmaleffekt im Haushaltsjahr Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen, Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens, Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen, Unterhaltung des beweglichen Vermögens, besondere Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen (z.b. Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz), sonstige Sach- und Dienstleistungen Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Unterhaltung Grundstücke u. baul. Anlagen , ,92% Unterhaltung Grundstücke u. baul. Anlagen Konjunkturp. II , ,74% Unterhaltung aus Instandhaltungsrückstellungen o.a: Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens , ,93% Erstattungen für Aufwendungen Dritter , ,00% Bewirtschaftung der Grundstücke u. baul. Anlagen , ,18% Unterhaltung des bewegl. Vermögens , ,77% Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen , ,64% Aufwendungen für sonstige Sach- u. Dienstleistungen , ,80% Summe , ,83% Die Aufwendungen für die bauliche Unterhaltung sind um ca. 37 % zurückgefahren worden. Aufgrund der schlechten Haushaltslage ist insbesondere die Sanierung des Daches und das Aufbringen einer Wärmedämmung für das Feuerwehrgerätehaus Schlangen mit einem Gesamtvolumen von rd in das Jahr 2012 geschoben worden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Aufstellung Deckungskreis bauliche Unterhaltung und den Erläuterungen zu den jeweiligen Produktsachkonten.
26 Ab dem Haushaltsjahr 2011 werden die Unterhaltungsmaßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen nur noch im Finanzplan unter dem Finanzkonto geführt. Aus Instandhaltungsrückstellungen werden Maßnahmen mit einem Volumen von rd abgewickelt. Instandhaltungsrückstellungen sind kein Aufwand im laufenden Haushaltsjahr. Hierzu finden Sie eine Übersicht auf Seite 7. Letztendlich bewegt sich die Gebäudeunterhaltung in etwa auf dem Vorjahresniveau. Die Aufwendungen im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) sind mit veranschlagt. Die Ansätze beinhalten die Fortsetzung der Maßnahmen am Rathaus und Kindergarten Alte-Rothe sowie die Sanierungsmaßnahmen an den gemeindlichen Sporthallen und am Jugendtreff Oesterholz. Eine Übersicht über die Abwicklung des Konjunkturpaketes II ist dem Vorbericht als Anlage beigefügt (s. Seite 45). Die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens steigt um ca. 27 %. Für die Instandsetzung von Teilbereichen der Detmolder Straße (Pflasterfläche Ortsmitte bis Kohlstädter Straße und Teilstück ab Mühlenstraße) sind jeweils eingestellt worden. Für das Splitten von Straßen stehen zur Verfügung. Für die Fortsetzung der Instandsetzung der Gehwege in der Ortsmitte sind eingeplant. Zusätzliche Mittel i.h.v sind für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung für DIAL 4 Light veranschlagt. Die Gewässerunterhaltungsmaßnahmen sind mit rd veranschlagt. Es handelt sich hier um Maßnahmen An der Herrenwiese einschl. Ingenieurleistungen und Vorplanungen für das Projekt Quellenstraße in Kohlstädt. Abzüglich des Zuschusses des Kreises Lippe verbleibt ein Eigenteil der Gemeinde von rd Die Erstattungen für Aufwendungen Dritter beziehen sich auf die Inanspruchnahme des Personalservices des Kreises Lippe und die Erstattung der Betriebsausgaben für die OGS. Die Bewirtschaftungskosten steigen lediglich um rd. 1,2 %. In den Aufwendungen sind Preissteigerungen im Gebäudereinigerhandwerk durch Tariferhöhungen von 1,8% enthalten, ebenso Preissteigerungen durch das EEG-Gesetz und die Erhöhung der Grundsteuer A und B. Die Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens konnten um ca gekürzt werden. Für die gemeinsame Beschulung der Hauptschüler am Standort Schlangen sind insgesamt rd an Mehraufwendungen für die besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (Lernmittelfreiheit / Schülerbeförderung) veranschlagt worden. Bilanzielle Abschreibungen: Darstellung des Ressourcenverbrauchs des Anlagevermögens Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Bilanzielle Abschreibungen ,36% Die Werte aus der Eröffnungsbilanz und die seit dem Eröffnungsbilanzstichtag durchgeführten Investitionen sind in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Für die Jahre 2011 bis 2014 wurde eine Planrechnung durchgeführt. Da der Jahresabschluss 2009 noch aussteht, sind die Aufwendungen aus 2008 zunächst aus der Planung übernommen worden. Im Finanzplanungszeitraum reduzieren sich die Abschreibungen durch die zurückgehende Investitionstätigkeit. Die Abschreibungen für den Neubau des Bauhofes und des Anbaues am Kindergarten Alte-Rothe sowie Investitionen in das bewegliche Anlagevermögen erhöhen den Aufwand. Da die Investitionen im Wesentlichen durch Zuwendungen gedeckt werden, kann der zusätzliche Aufwand durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten minimiert werden. Im Haushaltsjahr 2011 stehen Abschreibungen von rd. 1,4 Mio. Erträge aus Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd gegenüber. Es verbleibt ein nicht gedeckter und zu erwirtschaftender Aufwand von rd = 45 %.
27 Durch die zurückgehende Investitionstätigkeit der Gemeinde reduzieren sich auch die Abschreibungen. Transferaufwendungen: Kreisumlage, Gewerbesteuerumlage, Fonds Deutsche Einheit, Krankenhausinvestitionsumlage, Zuschüsse für lfd. Zwecke, Sozialtransferaufwendungen (Leistungen für Asylbewerber) Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke , ,86% Sozialtransferaufwendungen (Leistungen für Asylbewerber) , ,31% Gewerbesteuerumlage / Fonds Deutsche Einheit , ,60% Krankenhausinvestitionsumlage , ,00% Kreisumlage , ,27% Sonstige Transferaufwendungen , ,00% Summe , ,05% Die Transferaufwendungen steigen um rd Während der Zuschuss an die Stadt Bad Lippspringe aufgrund der gemeinsamen Beschulung an einem Standort um sinken, steigen die Gewerbesteuerumlagen und die Kreisumlage um Aufgrund der höheren Ertragserwartung wurde der Ansatz für die Gewerbesteuerumlagen um erhöht. Die Aufwendungen, die die Gemeinde Schlangen in Form der Kreisumlage abführen muss, steigen im Jahr 2011 um weitere rd Nach der Haushaltssatzung des Kreises Lippe beträgt der Hebesatz für die allgemeine Kreisumlage 46,368 % und für die Jugendamtsumlage 23,223 %. Der größte Anteil an den zusätzlichen Aufwendungen zur Kreisumlage entfällt auf die Jugendamtsumlage mit und die allgemeine Kreisumlage mit rd Die Erziehungsberatungsumlage entfällt ab dem Jahr Neben dem absoluten Anstieg der Umlagebeiträge um rd. 4,5 Mio. trägt auch der so genannte Blomberg-Effekt zum Anstieg der Kreisumlage bei. Die Finanzkraft der Stadt Blomberg ist um 34 % gesunken und führt durch die Umverteilungswirkung zu einer Mehrbelastung der übrigen Kommunen. Absolut gesehen ist die Kreisumlage im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009 um rd. 1 Mio. gestiegen. Diese Steigerungen sind nicht von der Gemeinde zu kompensieren. Im Verhältnis zu den ordentlichen Erträgen im Haushaltsjahr 2011 werden ca. 46 % an den Kreis abgeführt. Dies ist fast die Hälfte des Ertragsaufkommens in Bezogen auf die ordentlichen Aufwendungen sind dies 39 %. Insgesamt belasten die Transferaufwendungen gemessen an den ordentlichen Aufwendungen den Haushalt mit ca. 48 %. Sonstige ordentliche Aufwendungen: Besondere Aufwendungen für Beschäftigte z.b. Aus- u. Fortbildung, Dienstreisen), Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (z.b. Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit, Mieten und Pachten, Leasing), Geschäftsaufwendungen (z.b. Bürobedarf, Porto etc.), Steuern u. Versicherungen, sonstige Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit (z.b. Verfügungsmittel, Fraktionszuwendungen, sonstige Aufwendungen) Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % sonstige Personal- u. Versorgungsaufwendungen , ,76% Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten , ,15% Geschäftsaufwendungen , ,42% Steuern und Versicherungen , ,59% sonstige Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit , ,03% Summe , , ,00-0,47%
28 Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen befinden sich auf Vorjahresniveau. Der Fortbildungsbedarf hinsichtlich fachspezifischer und IT-technischer Art ist abzudecken. Die Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten sinken um Die Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes ist abgeschlossen. Die Erstellung der Jahresabschlüsse, des Konzernabschlusses und die Kosten für die Überörtliche Prüfung werden periodengerecht über Rückstellungen abgebildet. Der Liquiditätsfluss wird im Finanzplan dargestellt. In den Geschäftsaufwendungen ist die Restzahlung für die Dorfchronik mit veranschlagt. Die Geschäftsaufwendungen steigen in 2011 um ca Für anhängige Gerichtsverfahren und Anwaltskosten sind zusätzliche Kosten veranschlagt. Die Geschäftsaufwendungen reduzieren sich im Finanzplanungszeitraum durch Wegfall der Kosten für die Dorfchronik und der Anwaltskosten. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen: Zinsen für Investitionskredite und Kassenkredite Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Zinsaufwendungen , ,74% Durch die erheblichen negativen Finanzierungssalden in den Folgejahren ist ein weiterer Anstieg der Kassenkredite unvermeidbar. Der Kassenkreditbestand wird am Ende des Jahres 2014 fast 14 Mio. betragen. In Abhängigkeit der Zinsentwicklung im Finanzplanungszeitraum bis 2014 kann auch noch ein erheblicher Mehrbedarf entstehen. Die Zinsaufwendungen werden angesichts der positiven konjunkturellen Entwicklung unabhängig vom Finanzbedarf steigen. Hier besteht ein erhebliches Risikopotential Haushaltsausgleich Gem. 75 GO NW muss der Haushaltplan in jedem Jahr ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Der Ergebnisplan weist bis einschließlich des Haushaltsjahres 2014 ein negatives Jahresergebnis aus. Nach den derzeitigen Prognosen wird sich der Fehlbetrag von 2011 bis 2014 um ca. 1 Mio. reduzieren. Die Fehlbeträge können nur über eine Verringerung der Allgemeinen Rücklage abgedeckt werden. Der Eigenkapitalverzehr wird weiter fortschreiten. Im Haushaltsjahr 2015 droht die Überschuldung. Die Reduzierung des Fehlbetrages bis zum Haushaltsjahr 2017 (s. HSK) kann nur gelingen, wenn die Ertragssteigerungen tatsächlichen auch eintreten. Entscheidend für die finanzielle Lage der Kommunen ist die Entwicklung der sozialen Lasten. Hier ist in den letzten Jahren eine erhebliche Kostensteigerung eingetreten. Dies wird im Wesentlichen über die Kreisumlage mitfinanziert. Auf diesem Sektor ist erheblicher Handlungsbedarf zu sehen. Während die Kommunen versuchen durch Kostensenkungen und Steueranhebungen ihre Haushalte in den Griff zu bekommen, werden sämtliche Bemühungen durch Kürzung von Zuwendungen und Steigung von Umlagen ad absurdum geführt. Diese Streichungen machen im Endeffekt ein Vielfaches dessen aus, was an Konsolidierungsmaßnahmen erarbeitet wurde.
29 Die eigenen Größen kann die Gemeinde steuern, jedoch die erheblichen Haushaltsbelastungen die von außen den Gemeinden auferlegt werden, sind nicht beeinflussbar. Die Fremdeinflüsse belasten den Haushalt 2011 im Vergleich zum Haushalt 2010 mit fast 1 Mio.. Die Absicht 76 der Gemeindeordnung NRW zu ändern, scheint da nicht verwunderlich. Angesichts der Rahmenbedingungen kann keine Gemeinde innerhalb eines Planungszeitraumes von drei Jahren einen originären Haushaltsausgleich erreichen. Weitere Angaben zum Haushaltssicherungskonzept finden Sie auf den Seiten Eine Übersicht über die Jahresergebnisse und die Entwicklung der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage finden Sie auf der Seite Finanzplan 2011 Der Finanzplan gibt ein Bild über die tatsächliche Finanzlage der Gemeinde. Er zeigt die Zahlungsströme der konsumtiven und investiven Geschäftsvorfälle auf. Der Finanzplan zeigt deutlich wie schlecht es um die Eigenfinanzierung der Gemeinde Schlangen bestellt ist. Die Gemeinde ist nicht in der Lage die laufenden Ausgaben aus eigener Kraft zu finanzieren. Durch erhebliche Ertragsausfälle bei den Schlüsselzuweisungen und steigende Transferleistungen ist die Gemeinde gezwungen weitere Kassenkredite aufzunehmen. Die Kassenkredite belaufen sich bis zum Ende des Jahres 2014 auf ca. 14 Mio Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Die Einzahlungen und Auszahlungen entsprechen in weiten Teilen den Beträgen des Ergebnisplanes mit Ausnahme der Erträge aus Auflösung Sonderposten, Auflösung Rückstellungen, bilanziellen Abschreibungen und Zuführung zu Rückstellungen. Die Beträge wurden im Ergebnisplan ausführlich erläutert. Finanzplan aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Verändeurng zum Vorjahr Bezeichnung % Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit % Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit % Saldo % Hier wird nochmals sehr eindrucksvoll deutlich, in welcher finanziellen Misere die Kommunen durch die Wirtschafts- und Finanzkrise stecken. Das Verhältnis von Ertrag und Aufwand ist maßgeblich für den Haushaltsausgleich. Der Gemeinde fehlen im Haushaltsjahr rd. 3,5 Mio. an liquiden Mittel um ihre laufenden Ausgaben zu finanzieren. Diese Liquiditätslücke kann nur über Kassenkredite geschlossen werden, die ebenfalls mit erheblichen Zinsaufwendungen die Haushaltslage verschlechtern Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2011 Zuwendungen für Investitionen Veräußerung von Sachanlagen Beiträge - Summe
30 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2011 Veräußerung von Sachanlagen 34% Zuw endungen für Investitionen 66% Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Investitionspauschale allg , ,15% Sportpauschale , ,50% Brandschutzpauschale , ,50% Zuwendung Anbau/Umbau Kindergarten , ,34% Zuwendung Konjunkturpaket II Schulen o.a. Zuwendung Rollstuhlhebebühne Rathaus o.a. Zuwendung Gehweg Obere Straße %. übrige , o.a Summe , ,67% Die Allgemeine Investitionspauschale ist um ca gestiegen. Bei der Finanzplanung wurden zunächst die Orientierungsdaten des Landes zugrunde gelegt. Die Tilgungsleistungen der Kommunen nach dem Investitionsförderungsgesetz ab 2012 wurden ebenfalls berücksichtigt. Die Sportpauschale beträgt weiterhin jährlich werden im Haushaltsjahr 2010 als erhaltene Anzahlung für die Errichtung der Trainingsbeleuchtung auf den Kleinspielfeldern in Kohlstädt und Oesterholz verbucht. Die im Finanzplanungszeitraum ab 2011 veranschlagten Mittel sind als Finanzierungsunterstützung des Eigenbetriebes Freibad und im Ergebnisplan für die Unterhaltung der Sportstätten eingeplant. Die Brandschutzpauschale ist mit veranschlagt. Für die Verbesserung des Raumkonzeptes im Kindergarten Alte-Rothe sind noch nicht abgerufene Fördermittel i.h.v angesetzt. Die Errichtung einer Rollstuhlhebebühne im Rathaus ist im Haushaltsjahr 2011 neu veranschlagt worden. Diese Maßnahme ist eine Investition und wird mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II gefördert.
31 Für den Ausbau des Gehweges an der Oberen Straße erhält die Gemeinde nach Zahlungsplan noch eine Restzuwendung von Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Grundstücksveräußerungen / bewegl. Anlagevermögen , ,31% Für Vermögensveräußerungen im Haushaltsjahr 2011 sind veranschlagt. Die Grundstücksveräußerungen beziehen sich auf ein Grundstück im Gewerbepark mit und auf Grundstücksveräußerungen an der Alten Rothe in Höhe von Für die Veräußerung von Musikinstrumenten sind 500 eingeplant. Vermögenserlöse sind nach den Vorschriften des Innenministeriums im Regelfall zur Schuldentilgung zu verwenden. Dadurch wird die Liquiditätslage etwas verbessert. Einzahlungen aus Beiträgen Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Beiträge , o.a. Im Jahr 2009 wurden die Gehweganlage an der Oberen Straße und die Straßenbeleuchtung an der unteren Lindenstraße abgerechnet Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2011 Baumaßnahmen Erwerb bewegl. Anlagevermögen Erwerb Finanzanlagen sonstige Investitionen Summe
32 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2011 sonstige Investitionen 3% Erw erb Finanzanlagen 0% Baumaßnahmen 30% Erw erb bew egl. Anlagevermögen 67% Auszahlungen für Baumaßnahmen Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Baumaßnahmen , ,72% Zur Restfinanzierung sind nicht verausgabte Mittel in Höhe von rd für den Ausbau/Umbau des Kindergartens Alte-Rothe neu veranschlagt worden. Ebenfalls wurde die Trainingsbeleuchtung für die Kleinspielfelder mit neu veranschlagt. Die Errichtung eines barrierefreien Eingang im Rathaus mit einer Rollstuhlhebebühne ist mit neu veranschlagt. Die überplanmäßig bereitgestellten Mittel sind nicht zur Auszahlung gelangt. Des Weiteren sind die Installation eines Schneefanggitters auf dem Dach der Rennekampturnhalle und die Errichtung einer Abfallentsorgungsanlage auf dem Bauhof mit bzw veranschlagt. Für den Brückenneubau an der Arminiusstraße sind Mittel in Höhe von angesetzt worden. Für die Ermittlung des Finanzbedarfs für eine eventuelle Sanierung der Straßen im Bauernviertel sind Straßenplanungskosten mit eingeplant worden. Diese Mittel sind ebenfalls neu veranschlagt. An Kanal- und Wasseranschlussbeiträgen für Grundstücksverkäufe im Gewerbepark ist ein Betrag von veranschlagt. Die Investitionstätigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr um ca. 17 % gestiegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Betrag von rd aus dem Haushaltsjahr 2010 wieder neu veranschlagt wurde. Im Saldo liegt die Investitionstätigkeit unter dem Jahr Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Erwerb von bewegl. Anlagevermögen , ,69%
33 Für die Ausstattung des Kindergartens Alte-Rothe sind rd veranschlagt. Für die Schulen stehen rd zur Verfügung. Für die Ausstattung der Kinderspielplätze sind rd eingeplant. Für den Brandschutz sind ca im Haushaltsplan enthalten. Davon entfallen auf die Einführung des Digitalfunks. Ein Betrag von ca resultiert aus Aufträgen aus dem Jahr 2010, die erst im Haushaltsjahr 2011 kassenwirksam werden. Ersatzbeschaffungen für Geräte und Fahrzeuge des Bauhofes sind mit in den Plan aufgenommen worden. Die Auftragserteilung für den Minibagger und zwei Ersatzfahrzeuge hat in 2010 stattgefunden. Die Auslieferung und Auszahlung finden erst im Jahr 2011 statt. Daher ist ein Betrag von rd erneut veranschlagt worden. Für die Durchführung des Winterdienstes sind Mittel in Höhe von veranschlagt. Die Beschaffung einer Solemischanlage wird von der Nutzungsmöglichkeit der Bad Lippspringer Anlage abhängig gemacht. Für Beschaffungen im EDV-Bereich für Hard- und Software sind veranschlagt. Für die Abrechnung der Bauhofsleistungen und zur besseren Grunddatenermittlung ist die Beschaffung einer Bauhofssoftware vorgesehen. Die Kosten belaufen sich auf rd Darin enthalten ist ebenfalls die Umstellung auf SQL. Die SQL-Umstellung betrifft nicht nur die Software für den Bauhof, sondern betrifft ebenfalls die Umstellung der bereits vorhandenen Navision-Datenbank. Diese Umstellung bezieht sich ebenso auf den Einwohnermeldeamtsbereich sowie die gesamte Buchhaltung einschl. Steuern. Daneben sind Kosten für die Einführung eines Rats-Info-Systems, Aktualisierung des Statik- und CAD- Programms und Software für die Erstellung einer Konzernbilanz veranschlagt. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick: Planungsstelle Produkt Erläuterungen Ansatz / Zentrale Dienste Ersatzbeschaffungen 2.800, / Zentrale Dienste Ersatzbeschaffungen 2.500, / IT u. Telekommunikation erforderliche Softwarebeschaffungen und Anpassungen , / IT u. Telekommunikation Ersatzbeschaffungen 3.000, / IT u. Telekommunikation Ersatzbeschaffungen 8.000, / Gebäudemanagement Ersatzbeschaffungen 1.000, / Bauhof Ersatzbeschaffungen 1.000, / Bauhof Ersatzbeschaffungen , / Brandschutz Digitaler Funk , / Brandschutz Umrüstung Sirene auf Digitaltechnik 5.000, / Brandschutz Ersatzbeschaffungen , / Brandschutz Spreitzer/Schere für LG Oesterholz, Ersatzbeschaffungen , / Grundschule Schlangen Ersatzbeschaffungen 1.000, / Grundschule Schlangen Ersatzbeschaffungen 1.000, / Grundschule am Sennerand Ersatzbeschaffungen 1.400, / Grundschule am Sennerand Ersatzbeschaffungen 1.150, / Hauptschule Bad Lippspr.-Schlangen Ersatzbeschaffungen 1.500, / Hauptschule Bad Lippspr.-Schlangen Ersatzbeschaffungen und Ergänzung für Einrichtung gemeinsamer Schulstandort 3.000, / Wohnheime für Asylbewerber u. Aussiedler Ersatzbeschaffungen 500, / Kindertageseinrichtung Alte-Rothe Restfinanzierung Ersteinrichtung Anbau 1.670,00
34 / Kindertageseinrichtung Alte-Rothe Restfinanzierung Erwerb Vermögensgegenst. über 410 Konjunkturp. II 2.305, / Kindertageseinrichtung Alte-Rothe Restfinanzierung Erwerb Vermögensgegenst. unter 410 Konjunkturp. II 2.217, / Kindertageseinrichtung Alte-Rothe Ersatzbeschaffungen 1.000, / Kindertageseinrichtung Alte-Rothe Ersatzbeschaffungen 4.300, / Offene Kinder- u. Jugendarbeit Ersatzbeschaffungen 500, / Offene Kinder- u. Jugendarbeit Ersatzbeschaffungen 1.000, / Bereitstellung Kinderspielplätze Ersatz Kleinspielgeräte 2.500, / Bereitstellung Kinderspielplätze Ersatz Großspielgeräte , / Straßenreinigung u. Winterdienst Streuer für Unimog, Schneepflug, Räumschild, Solemischanlage , / Kommunale Grünflächen u. Parkanlagen Ersatzpflanzungen Bäume 500, / Friedhöfe Abfallbehälter 2.700,00 Summe ,00 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Erwerb Finanzanlagen o.a. Der Ansatz bezieht sich auf den Erwerb eines Genossenschaftsanteils an der Bürger-Energie- Genossenschaft Bad Lippspringe Schlangen. Sonstige Investitionsauszahlungen Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Sonstige Investitionen ,00% Die sonstigen Investitionen beziehen sich auf die Aufforstung für den S 19 (Gewerbepark). Finanzplan Investitionstätigkeit Ergebnis vorläufig Ansatz Ansatz Veränderung zum Vorjahr Bezeichnung % Einzahlungen aus Investitionstätigkeit , % Auszahlungen aus Investitionstätigkeit , % Saldo , % Die Finanzmittelüberschüsse in der Zukunft entstehen nur durch einen erheblichen Rückgang der Investitionstätigkeit. Die überschüssigen Mittel sollten für zukünftige Investitionen angespart werden. Darüber hinaus können die durch Abschreibungen anfallenden Aufwendungen durch Erträge aus Auslösung Sonderposten neutralisiert werden.
35 3.2.3 Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Es ist zu beachten, dass aufgrund der erheblichen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten die Tilgungsleistungen das Finanzierungssaldo verschlechtern. Im Ende Oktober 2011 läuft die Zinsbindungsfrist eines Darlehens mit einer Restschuld von aus. Da die Restverbindlichkeit nur noch eine geringe Summe ausmacht, soll die Tilgung zunächst über Kassenkredite finanziert werden. Im Ende Dezember 2012 erfolgt die Anschlussfinanzierung eines weiteren Darlehens in Höhe von Diese Beträge sollen zu einem Darlehen zusammengefasst werden, da die Summe beider Darlehen eine Größenordnung erreicht, um bessere Konditionen am Markt zu erzielen. Ende April 2011 wird ein fest verzinstes Darlehen i.h.v. 1,135 Mio. in ein variabel verzinstes Darlehen umgeschuldet. Zu diesem Geschäft wurde ein Doppel-Swap abgeschlossen, der in die zweite Phase eintritt. Für das Haushaltsjahr 2011 und für die Folgejahre sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Es stehen genügend Mittel zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen zur Verfügung. Auf diese Weise kann sich die Gemeinde zumindest bei den Investitionskrediten weiter entschulden. Durch die Umstellung auf NKF fallen viele Instandsetzungsmaßnahmen in den Unterhaltungsbereich, die in der Kameralistik den Investitionen zugeordnet worden sind. Vielleicht sollte das Land das Zuweisungssystem im GFG überdenken und die Verbundmassen im konsumtiven Bereich erhöhen und im investiven Bereich senken. 4. Risiken der Haushaltsjahre Die Entwicklung der Gewerbesteuer bleibt abzuwarten. Wie in den vergangenen Jahren werden die Ansätze eher nach unten kalkuliert, um Ertragseinbrüche im laufenden Haushaltsjahr zu vermeiden. Die Konjunktur hat sich schneller als erwartet erholt. Durch vermehrte Nachfrage bei den Rohstoffmärkten werden auch die Energiepreise wieder anziehen. Die Entwicklung in der Golf-Region und den nordafrikanischen Staaten bleibt abzuwarten. Auch durch die Revolutionen in diesen Regionen wird der Ölpreis steigen. Die Soziallasten werden in den Folgejahren weiter ansteigen. Dies wird den kommunalen Haushaltsausgleich belasten. Eine Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund würde eine Entlastung für die Gemeindefinanzen bringen. Allerdings dürfen dies nur echte Entlastungen sein und keine Kompensationswirkung in anderen Bereichen bedeuten. Durch den gravierenden Anstieg der Kassenkredite sind auch die Zinsänderungsrisiken zu betrachten. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Leitzinssatz der EZB bei 1 %. In Abhängigkeit des Wirtschaftswachstums und der Inflationsrisiken können auch hier erhebliche Mehraufwendungen eintreten. 5. Schlussbemerkungen Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes befinden sich 137 Kommunen im Nothaushaltsrecht. Das sind ca. ein Drittel aller nordrhein-westfälischen Kommunen. Nur noch 8 Städte sind in der Lage einen strukturellen Haushaltsausgleich zu erreichen. Alle anderen Städte leben vom Verzehr des Eigenkapitals. Durch die wirtschaftliche Erholung ist eine Verbesserung der Ertragslage zu erwarten. Auf der Aufwandsseite steigen die Kosten für soziale Leistungen unaufhaltsam an. Dies wird in der Folgezeit zu weiteren erheblichen Fehlbeträgen führen. Die Maßnahmen, die im Haushaltssicherungskonzept beschlossen werden, reichen nicht allein aus, in absehbarer Zukunft einen ausgeglichenen Haushalt herzustellen.
36 Selbst wenn alle freiwilligen Leistungen i.h.v. rd (abzüglich Anteil Schulsport) gestrichen werden, ist das Haushaltsdefizit nicht beseitigt. Die Gemeinde bleibt weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung, da das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig ist. Auch die Änderung des 76 GO NRW wird den Kommunen nicht aus der defizitären Haushaltslage helfen. Was den Gemeinden fehlt sind liquide Mittel, um aus der Schuldenfalle herauszukommen. Nur auf diese Weise können sie ihre stetige Aufgabenerfüllung sicherstellen. Die Gemeinde hat in den letzten Jahrzehnten erheblich in ihre Infrastruktur investiert. Diese geschaffenen Strukturen gilt es nun zu unterhalten und zu erhalten. Angesichts rückläufiger Einwohnerzahlen und Schülerzahlen werden auch die Schlüsselzuweisungen des Landes geringer ausfallen. D.h. im Endeffekt werden die Erträge bei annähernd gleich bleibendem Aufwand sinken und die Haushaltslage weiter verschärfen. Eine Haushaltskonsolidierung aus eigener Kraft wird nicht gelingen.
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46 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals ( 1 Abs. 2 Ziffer 7 GemHVO) Passiva Stand zu Beginn des Haushaltsjahres Verändeurng des Eigenkapitals Stand zum Ende des Haushaltsjahres Genehmigung erforderlich Haushalts- Ausgleich Anzeige Sicherung 76 Abs. 1 Nr. 1 GO NW 1/4 allg. Rückl. Sicherung 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NW 1/20 allg. Rückl. Jahr (Auszug) Eigenkapital Ergebnis 1.1 Allg. Rücklage Ausgl. Rückl Summe Eigenk Ja Nein Nein Nein Nein Eigenkapital Ansatz 1.1 Allg. Rücklage Ausgl. Rückl Summe Eigenk Ja Nein Nein Nein Nein Eigenkapital Ansatz 1.1 Allg. Rücklage Ausgl. Rückl Summe Eigenk Nein Ja Ja Nein Ja Eigenkapital Ansatz 1.1 Allg. Rücklage Ausgl. Rückl. 0-0 Summe Eigenk Nein Ja Ja Ja Ja Eigenkapital Plan 1.1 Allg. Rücklage Ausgl. Rückl. 0-0 Summe Eigenk Nein Ja Ja Ja Ja Eigenkapital Plan 1.1 Allg. Rücklage Ausgl. Rückl. 0-0 Summe Eigenk Nein Ja Ja Ja Ja Eigenkapital Plan 1.1 Allg. Rücklage Ausgl. Rückl. 0-0 Summe Eigenk Nein Ja Ja Ja Ja C:\Dokumente und Einstellungen\wmeyer\Desktop\HHPlan2011\Entwicklung des Eigenkapitals.xls
47 Umsetzung Konjunkturpaket II Gesamt Rathaus Rathaus investiv Kindergarten Alte Rothe Sporthallen Jugendtreff GS Schlangen, IT GS Oesterholz, IT Hauptschule, IT Hauptschule, Physik Summe Gesamt
48 Kennzahlenset NRW Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Ergebnis 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010 Ansatz 2011 Aufwandsdeckungsgrad (Ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) x ,6% 100,3% 85,6% 83,8% Kennzahlen zur Vermögenslage Abschreibungsintensität Drittfinanzierungsquote Kennzahlen zur Finanzlage (Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen / ordentliche Aufwendungen) x 100 (Erträge aus der Auflösung von Sonderposten / bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen) x ,1% 13,2% 9,2% 9,8% 62,3% 76,4% 68,9% 64,5% Zinslastquote (Finanzaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x 100 7,6% 6,7% 5,2% 5,7% Kennzahlen zur Ertragslage Netto-Steuerquote (Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) / (ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) x ,6% 48,1% 47,6% 53,3% Zuwendungsquote (Erträge aus Zuwendungen / ordentliche Erträge) x ,3% 32,3% 31,4% 29,3% Personalintensität (Personalaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x ,9% 21,1% 18,5% 19,4% Sach- und Dienstleistungsintensität (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen / ordentliche Aufwendungen) x ,4% 13,0% 16,0% 16,0% Transferaufwandsquote (Transferaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) x ,4% 45,9% 45,6% 48,4%
49 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres voraussichtlich fällige Auszahlungen T EURO T EURO T EURO T EURO Summe Nachrichtlich: In der Finanzplanung vorgesehene Kreditaufnahmen
50 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten Art Stand Voraussichtlicher Voraussichtlicher am Ende Stand Stand des Vorvorjahres zu Beginn zum Ende des Haushaltsjahres des Haushaltsjahres TEUR TEUR TEUR Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich vom Bund vom Land von Gemeinden (GV) von Zweckverbänden vom sonst. öffentlichen Bereich von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen von Banken und Kreditinstituten von übrigen Kreditgebern Verbindlichkeiten aus Krediten Liquditätssicherung vom öffentlichen Bereich 3.2 vom privaten Bereich Verbindlichkeiten aus Vermögen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten erhaltenen Anzahlungen Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich Anzugeben: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten, z.b. Bürgschaften u.a.:
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`3%16a18944b144 I :8"9"7 I <"<9I; 7I97< 77 #! I"9;#7; 8;" 9!#!<:9I #9I"!";9I;
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3 Lösungen zu Kapitel 3 31 Lösungen der Aufgaben zu Abschnitt 31 311 Lösung Die Abbildung D : { R 4 R 4 R 4 R 4 R, a 1, a 2, a 3, a 4 ) D( a 1, a 2, a 3, a 4 ) definiere eine Determinantenform (auf R 4
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QC5015 A D E 1 2 3 4 M F H 5 1 6 7 B G 2 I J K L 1 8 9 10 2 C 11 1 12 13 2 14 15 16 17 18 Deutsch Einführung Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Kauf und willkommen bei Philips! Um den Support von Philips
1. Βρες το σωστό αντικείμενο και συμπλήρωσε το σε αιτιατική. 2. Μπορείς να το πεις κι αλλιώς. Χρησιμοποίησε τα ρήματα schmecken και gefallen
Name: Datum: Klasse: Note: 1. Βρες το σωστό αντικείμενο και συμπλήρωσε το σε αιτιατική eine Torte, eine Limonade, die Blumen, der Arzt, die Tür, der Schulbus a) Peter ist krank. Seine Mutter ruft an. b)
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